preparatory:AB 54000
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-03-16
Wortprotokoll
Es ist so, wie Frau Heberlein gesagt hat: In der Kommission ist das nicht mehr geprüft worden, wir haben dort einige Artikel zusammengenommen. Ich entschuldige mich, dass ich damals bei diesem Artikel nicht interveniert habe. Wir halten am bisherigen Antrag des Bundesrates fest. Ich bitte Sie, diesem Antrag zu folgen.
Die Unterbruchsfrist von sechs Monaten - ein Kurzaufenthalter muss sechs Monate gehen und kann dann wieder kommen - ist in der Praxis zu starr. Darum hat der Bundesrat gesagt: "nach einem angemessenen Unterbruch"; dieser ist je nach Arbeitsverhältnis verschieden. Ein schönes Beispiel dafür, auch wenn es zahlenmässig nicht entscheidend ist, ist das Zirkuspersonal. Das sind alles Spezialisten, von denen die meisten aus dem Nicht-EU-Raum kommen; es geht um Artisten und das besondere Personal, das sich mit Elefanten und Kamelen auskennt usw. Das sind typische Kurzaufenthalter, denen wir auch eine Genehmigung erteilen, weil man die Spezialisten in Europa nicht findet. Die gehen im Winter nach Hause, dann haben sie keine Bewilligung mehr, und dann kommen sie wieder. Wenn das nur fünf Monate sind, sind wir gezwungen, ihnen Jahresaufenthaltsbewilligungen zu geben, weil wir die Möglichkeit von fünf Monaten Unterbruch nicht haben. Also müssen sie eine Jahresaufenthaltsbewilligung haben und können das ganze Jahr hier bleiben.
Da muss ich Ihnen sagen, das macht keinen Sinn. Es gibt Leute, bei denen das Ausländeramt sagt, man müsse einen Unterbruch von acht Monaten festlegen, weil es von der Situation her so ist, bei anderen kann man vier Monate festlegen, beim Zirkus fünf Monate.
Wir bitten Sie, den Ausdruck "angemessen" zu belassen und von der starren Frist von sechs Monaten, wie sie der Nationalrat damals gewählt hat, abzusehen. Die Folgen waren auch mir damals noch nicht geläufig.