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AB 54768

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-02

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, den Nachtragskredit von 30 Millionen Franken bei der Position Immobilien abzulehnen. In diesem Nachtragskredit ist nichts Dringendes enthalten, das nicht über den ordentlichen Weg des Budgets 2006 vorgebracht werden könnte. Es wäre unverständlich, wenn der Nationalrat heute nicht eine restriktive Haltung gegenüber den Nachtragskrediten vertreten würde, nachdem dieser Tage und heute Morgen in diesem Rat ein 1,5-Milliarden-Abbauprogramm verabschiedet worden ist.

Ich möchte Sie auch bitten, grundsätzlich zu erwägen, dass bei Nachtragskrediten keine Automatismen einreissen [PAGE 626] sollten. Das Finanzhaushaltgesetz sagt klipp und klar, dass die Bundesversammlung dann eine Kreditübertragung machen kann, wenn bestimmte Werke fortgeführt oder abgeschlossen werden sollen. Wenn Sie die Botschaft zum Nachtrag I lesen, finden Sie nicht heraus, welche Projekte mit diesen 30 Millionen Franken beantragt werden. Die Katze ist hier noch im Sack. In der Finanzkommission ist es dann doch gelungen, auf Nachfrage die Liste der Projekte vom VBS zu erhalten. Das "Büsi" konnte aus dem Sack gelockt werden.

Ich erlaube mir, einige wenige dieser Projekte kurz zu bezeichnen, so etwa:

1. Bremgarten/AG: Totalsanierung des Waffenplatzes, erste Etappe;

2. Dübendorf: Neubau Skyguide, Beitrag VBS;

3. Birmensdorf: Waffenplatz, Neubauten.

Diese drei Beispiele sind mitnichten eine Fortführung oder ein Abschluss eines Werks.

Bei der zweiten Beispielgruppe geht es um die Ablösung von Überhängen aus Verpflichtungskrediten per Ende 2004. Da muss ich sagen: Da könnte jedes Departement mit ebenso guten oder weniger guten Argumenten für seine Projekte Nachtragskredite beantragen. Hier geht es um eine Summe von 10 Millionen Franken.

Letztes und für mich auch sehr wichtiges Beispiel, das Sie alle noch bestens aus dem Bundesbeschluss über Immobilien VBS 2005 kennen: Sanierungsarbeiten an der Anlage Florako - in diesen 30 Millionen Franken mit 1,5 Millionen Franken enthalten, auf einen Verpflichtungskredit von 22,4 Millionen Franken.

Sie und wir haben diesen Bundesbeschluss über Immobilien VBS hier in diesem Saal am 14. Dezember 2004 bewilligt. Damals haben wir einen Verpflichtungskredit für Florako im Umfang von 22,4 Millionen Franken der Ausgabenbremse unterstellt. Das ist alles tipptopp; das ist ein grosses Projekt, das ist genehmigt. Im gleichen Bundesbeschluss vom 14. Dezember 2004 - Sie können ihn hier bei mir einsehen - steht, Artikel 3 "Zahlungskredite": Das VBS "wird ermächtigt, die entsprechenden Zahlungskredite in den jährlichen Voranschlag aufzunehmen".

Was stellen wir jetzt fest? Drei, vier Monate nachdem die Bundesversammlung - und hier der Nationalrat - diese Ermächtigung zuhanden des ordentlichen Budgetwegs gegeben hat, kommt die Geschichte hier in der ersten "Salamitranche" als Nachtragskredit in Form einer Kreditübertragung. So geht es nicht! Ich appelliere an Ihr Interesse, die Budgethoheit zu wahren, ich appelliere an Ihre Budgetdisziplin. Hier haben Sie es jetzt in der Hand, 30 Millionen Franken nicht dringlich zu genehmigen und diese dann auf dem ordentlichen Budgetweg zu prüfen und zu genehmigen. Es geht auch nicht an, dass der Bundesrat das Finanzhaushaltgesetz über die Botschaften zu den Entlastungsprogrammen aushebelt.

Ich appelliere an Sie, alle Departemente gleich zu behandeln. Das heisst: kein Sonderprivileg für das VBS gegenüber anderen Departementen! Das heisst auch: kein Sonderprivileg für militärische Bauten gegenüber zivilen Bauten! Das FHG muss restriktiv und nicht locker ausgelegt werden. Ich ersuche Sie, nach den drastischen Abbaubeschlüssen zum EP 2004 hier nicht ein Paradoxon zu beschliessen. Das VBS beansprucht auch bei Ihrer Zustimmung zum Minderheitsantrag, d. h. bei der Ablehnung dieser 30 Millionen Franken, immer noch mehr als 23 Millionen, bei einem Nachtragskreditetotal von 79 Millionen. Das heisst, es bleibt in diesem Geschäft "Nachtrag I zum Voranschlag 2005" immer noch mit 30 Prozent hängen.

Ich bitte Sie aus diesen Gründen, den Minderheitsantrag anzunehmen.