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preparatory:AB 55053

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-06-09

Wortprotokoll

Darf ich Ihnen eingangs in Erinnerung rufen, was mit dem neuen Parlamentsgesetz unter einer Motion verstanden wird? Mit einer Motion verlangen Sie vom Bundesrat entweder eine Gesetzesvorlage, oder dann erwarten Sie Massnahmen. Ich glaube, man sollte mit diesem Instrument vorsichtig umgehen. Wenn Sie diese Motion annehmen, dann wird es für den Bundesrat nicht ganz klar sein, was er dann tun soll. Denn im Text steht, wir sollten künftig realistisch-konservativ und nach dem Vorsichtsprinzip budgetieren. Was wäre das Gegenteil? Das wäre unrealistisch-progressiv, nach dem Unvorsichtigkeitsprinzip. Das weise ich doch zurück.

Ich denke, dass man in der Finanzverwaltung in den letzten Jahren die Annahmen für das Budget mit grosser Umsicht und mit grosser Vorsicht getroffen hat. Sie werden im neuen Finanzhaushaltgesetz auch unter dem Standard "true and fair" verankert, und sie haben sich auch in einer langjährigen Zusammenarbeit mit dem Seco bewährt. Das Seco seinerseits konsultiert verschiedene Prognosen, fügt sie zusammen und gibt damit gewissermassen den Takt an für den Bundeshaushalt.

Nun muss man sehen, dass solche Prognosen, nachdem Sie ja Ihrerseits auch wünschen, im Jahresablauf frühzeitig mit dem Budget bedient zu werden, eben auch sehr früh angestellt werden müssen. Wir sind jetzt in den letzten Zügen für das Budget 2006. Mithin müssen wir bereits jetzt entsprechende Annahmen für das nächste Jahr treffen. Das ist eine gewisse Schwierigkeit, Motion hier hin oder her.

Kommt dazu, dass eine unvorsichtige Darstellung ohnehin durch die Verhältnisse wieder korrigiert wird, und zwar durch zwei Faktoren, beide im heutigen Finanzhaushaltgesetz verankert. Der eine ist der sogenannte K-Faktor. Mit diesem Faktor treten jeweils die entsprechenden Konjunkturfaktoren ins Verhältnis zu Budget und Rechnung. Das ist ein Ventil, das Sie eingebaut haben, um eben gerade solche Differenzen zwischen den Schätzungen und dem Ergebnis auszugleichen.

Der zweite Faktor ist das sogenannte Ausgleichskonto. Die Schuldenbremse funktioniert ja bekanntlich über einen Konjunkturzyklus hinaus. Sie geht davon aus, dass in einem solchen Konjunkturzyklus Überschüsse und Mindereinnahmen ausgeglichen werden müssen. Mithin erfolgt dieser Ausgleich ohnehin, unabhängig von der Präzision der Annahmen, die man für den Voranschlag getroffen hat.

Ich glaube, es ist deshalb keineswegs zwingend, hier die Angaben und Vorgaben zu verändern. Im Gegenteil: Wir müssten eine langjährige Praxis, die sich in der Zusammenarbeit zwischen der Eidgenössischen Finanzverwaltung und dem Seco eingespielt hat, allenfalls verlassen und neue Massstäbe anlegen. Die Budgetiererei wäre in der Zukunft nicht mehr mit dem in der Vergangenheit angewendeten Verfahren messbar und vergleichbar.

Ich verstehe sehr wohl und möchte Ihnen versichern, dass es auch unser Anliegen sein muss, realistisch zu budgetieren. Für alles andere würden wir ja bestraft, sei es durch die Verhältnisse, sei es durch das Finanzhaushaltgesetz oder auch durch die Tatsache, dass überschiessende Ausgaben unter dem Titel der Schuldenbremse ohnehin wieder korrigiert werden müssen.

Das Anliegen, vorsichtig und realistisch zu budgetieren, teilen wir mit dem Motionär. Aber die Art und Weise, wie man es in dieser Motion umsetzen will, ist für den Bundesrat schwierig.

Ich ersuche Sie deshalb, die Motion abzulehnen.