preparatory:AB 55077
Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-09
Wortprotokoll
Wichtig ist es bei diesem Artikel, nochmals den Grundsatz zu wiederholen, welcher lautet: Tiertransporte sind schonend und ohne unnötige Verzögerungen durchzuführen. Unsere Kommission hat dem Antrag auf Beschränkung der Fahrzeit ab Verladeplatz auf höchstens sechs Stunden nach intensiven Diskussionen klar, mit 18 zu 3 Stimmen, zugestimmt. Die Mehrheit ist der Meinung, dass die Beschränkung der Fahrzeit auf sechs Stunden die Interessen und Anliegen des Tierschutzes und jene der Landwirtschaft berücksichtigt. Diese sechs Stunden gewährleisten auch den Transport aus Randregionen zu den Schlachtzentren des Mittellandes. Mit dieser Beschränkung der Fahrzeit hat die Kommission ein Hauptanliegen des STS umgesetzt. Mit dem letzten Satz geben wir dem Bundesrat die Möglichkeit, Ausnahmebestimmungen für besondere Umstände zu erlassen.
Der Minderheitsantrag wurde zurückgezogen und steht nun nicht mehr zur Diskussion.
Zu Absatz 2: Hier bitte ich Sie ebenfalls, der Mehrheit und somit der Fassung des Ständerates zuzustimmen. Die Kommission hat sich mit 14 zu 7 Stimmen für die Fassung des Ständerates entschieden. Es schien der Mehrheit ganz klar, dass die Bestimmung der Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung des mit der gewerbsmässigen Beförderung betrauten Personals selbstverständlich in Zusammenarbeit mit der Branche erfolgt und dass dies nicht explizit ins Gesetz geschrieben werden muss.