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preparatory:AB 55539

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-06-15

Wortprotokoll

Ich äussere mich zuerst zur Motion Vollmer.

Die Frage der Sprachen, der Geschlechter, der Lehrlinge wird immer wieder mit Quoten verbunden, in der Hoffnung und der Absicht, so das Ungleichgewicht zu verringern. Solche Quotenregelungen, wo immer sie auftauchen und mit Menschen zu tun haben, haben Vor- und Nachteile. Sie haben den Vorteil, dass man ein Problem gelegentlich lösen kann, und sie haben den Nachteil, dass man in der Lösung des Problems nicht frei ist. Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit der Lehrlingssituation vor kurzem eine Richtlinie beschlossen, wonach der Bestand an Lehrlingen beim Bund 4 Prozent betragen soll. Es wurde dargetan, dass wir uns auf diesem Weg befinden. Wir haben derzeit etwa 980 Lehrlinge. Die Zahl ist steigend. Wir bewegen uns also in Richtung dieser Richtlinie.

Wenn Sie eine Motion annehmen, dann ist das ein verbindlicher Auftrag. Dann wäre es verständlich, wenn Herr Vollmer jedes Jahr wieder kommen und uns gegebenenfalls darauf aufmerksam machen würde, dass wir die Motion noch nicht erfüllt haben. Es dürfte schwierig sein, dieses Problem mit einer Motion zu lösen. Beim Bund gibt es viele Berufe, es gibt nicht einfach den Beruf des Verwaltungsbeamten. Das weiss Herr Vollmer natürlich auch. Wir haben sehr viele Berufe. Dort gibt es auch einen Lehrlingsmarkt. Deshalb ist es [PAGE 868] wahrscheinlich schwierig, dieses Problem mit einer Motion zu lösen. Aber die Richtlinie steht. Ich darf Ihnen auch verraten, dass der mehrfach genannte Kollege Deiss der Urheber dieser Richtlinie war. Er hat grosses Gewicht darauf gelegt, weil er die Situation der Lehrlinge in der Schweiz haargenau kennt und sie auch verbessern möchte.

Ich äussere mich noch kurz zur Motion Galladé.

Ich möchte festhalten, dass sich der Bundesrat Sorgen um ein ausreichendes Lehrstellenangebot macht und diese auch mit Ihnen, Frau Galladé, teilt. Mit der Ausbildung von Berufsleuten erfüllen die Unternehmen und auch die öffentlichen Organisationen eine Aufgabe, die von allgemeinem Interesse ist und welche den jungen Menschen in unserem Land eine tragfähige Grundlage für ihre berufliche und persönliche Zukunft geben soll.

Auch hier ist jetzt die Frage, ob man das Anliegen, das wir völlig teilen, mit einem Kriterium, nämlich der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, im Beschaffungsrecht verknüpfen soll oder nicht, und wenn ja, in welcher Form. Wir haben von Unternehmern insbesondere gehört, dass es hier auch Kriterien der Gleichbehandlung von in- und ausländischen Unternehmen gibt; Kriterien, die sich in erster Linie auf die Leistung der zu beschaffenden Güter beziehen; Kriterien, die auch mit gewissen Branchen zu tun haben, wo es Probleme geben kann, Lehrlinge anzustellen, weil die Betriebe zu klein sind, weil Kleinunternehmen dazu vielleicht nicht in der Lage sind. Das könnte eine gewisse Wettbewerbsverfälschung bewirken.

Wenn man eine solche Motion annehmen würde, dann müsste man sich fragen, ob allenfalls mit Kann-Vorschriften ein Weg zu finden wäre. In der absoluten Form der Motion kann der Bundesrat dem Anliegen von Frau Galladé nicht zustimmen.

Er bittet Sie, beide Motionen abzulehnen.