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preparatory:AB 56172

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-02

Wortprotokoll

Am 1. März 1996 ist der Bundesbeschluss zur Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz, befristet auf 10 Jahre, in Kraft getreten. Mit dem vorliegenden Bundesgesetz beantragt der Bundesrat die Weiterführung der Informationsförderung während zehn Jahren. Für die Finanzierung legt er gleichzeitig einen Zahlungsrahmen vor. Bund, Kantone und private Organisationen engagieren sich seit Jahren für das Standortmarketing Schweiz. Dabei investieren die Kantone jährlich 30 bis 50 Millionen für Aktivitäten der Standortpromotion; seitens des Bundes wurden für das Programm Standort Schweiz pro Jahr 2,4 Millionen Franken aufgewendet.

Aufgrund der Bedeutung von Direktinvestitionen für Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze soll die bisher geleistete Arbeit weitergeführt werden. Dabei soll die Bearbeitung angestammter Märkte gezielt gestärkt werden, und zudem sollen wichtige Zukunftsmärkte neu bearbeitet werden. Das Standortmarketing des Bundes wurde denn auch als wichtige Aufgabe in die Legislaturplanung 2003-2007 aufgenommen. Die Wirkung soll durch die Einführung eines elektronischen Projektmanagements und eines Qualitätsmanagements verbessert werden.

In der Kommission wurde betont, dass das Engagement in dieser Sache zu begrüssen sei. Dem Bund komme dabei die Aufgabe zu, die Schweiz langfristig bei ausgewählten Zielgruppen - Unternehmern, Beratern, Steuerexperten usw. - in ausgewählten Märkten und für bestimmte Branchen zu positionieren. Der Bund habe gewissermassen für das positive Image der Schweiz zu sorgen und Plattformen in Zielmärkten zur Verfügung zu stellen. Den Kantonen falle dagegen die Aufgabe zu, die eigentlichen Akquisitionen zu betreiben.

Weiter wurde bemerkt, dass nur ein gesamtschweizerischer, einheitlicher Auftritt gewährleiste, dass die Vorzüge der Schweiz als Unternehmensstandort im Ausland und namentlich in Asien überhaupt wahrgenommen würden. Die Rollenteilung der verschiedenen Institutionen im ganzen Standortmarketing mache durchaus Sinn. Es sei aber noch vermehrt darauf zu achten, dass die Marketingaktivitäten für die Schweiz im Ausland von den verschiedenen Institutionen, die vom Bund mitfinanziert würden, wie Schweiz [PAGE 488] Tourismus, Präsenz Schweiz, Osec und Pro Helvetia, verstärkt koordiniert würden. - Dies ganz im Sinn der Diskussion, die wir heute in diesem Rat zum Traktandum Exportförderung bereits geführt haben! - Auch der Einbezug der Schweizer Botschaften im Ausland müsse noch verbessert werden.

Unter diesem Gesichtspunkt wurde in der Kommission auf die Bedeutung von Artikel 2 Absatz 3 hingewiesen, der besagt, dass Bund und Kantone ihre Massnahmen gegenseitig abzustimmen haben, und ebenso auf Artikel 3 Absatz 5, wonach die Durchführung in enger Abstimmung mit weiteren, in ähnlichen Aufgabenbereichen tätigen Bundesinstrumenten und -institutionen erfolgen soll.

Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf das Geschäft einzutreten.