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preparatory:AB 56838

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-09-19

Wortprotokoll

Dieser Abbaupfad, Herr Schwander, ist kein Trick, sondern er hat sich im Jahr 2003 in Verbindung mit dem Entlastungsprogramm zwingend ergeben. Es wäre zu jenem Zeitpunkt - praktisch im Herbst - nicht möglich gewesen, im Hinblick auf das nachfolgende Budget zwischen 6 und 7 Milliarden Franken Ausgaben einfach über Nacht wegzukürzen. Den Beweis, dass das kein Trick ist, haben Sie ja im letzten Sommer erhalten, in der Sommersession, als Sie das EP 04 verabschiedet haben, bei dem Sie sich mit einem Betrag von gegen 2 Milliarden Franken ja recht schwer getan haben. Von einem Trick kann man sicher nicht sprechen.

Im Gegensatz zur letzten Anpassungsdiskussion geht es hier jetzt nicht darum, den Mechanismus der Schuldenbremse als solchen infrage zu stellen, sondern es geht hier eigentlich um eine Handlungsanweisung, wie wir mit diesem [PAGE 997] Ausgleichskonto verfahren müssen. Es geht nicht um das Ausgleichskonto als solches. Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, dass der Antrag, wie er im Ständerat gestellt wurde und wie er jetzt auch aus der Mehrheit Ihrer Kommission gekommen ist, zu unterstützen ist.

Was die Agios betrifft, wurde der Mechanismus von Herrn Hofmann erläutert. Der Bund hat durch die Erhöhung von bestehenden Anleihen aus der unmittelbaren Vergangenheit mehr Zinsen zu bezahlen, als wenn er neue Anleihen zu den aktuellen Zinssätzen aufgelegt hätte. Diese Mehrausgaben sind in den Folgejahren eigentlich die direkten Pendants zu den gutgeschriebenen Agios. Es wäre deshalb nach meiner Meinung nicht korrekt, wenn Sie diese Agios jetzt auf null stellen und nicht die Möglichkeit offen lassen würden, Mehrausgaben dann auch durch höhere Zinsen im Ausgleichskonto zu berücksichtigen. Das eine gehört mit dem anderen zusammen.

Im Übrigen weise ich Sie darauf hin, dass diese Agios bei weitem nicht mehr auf der Höhe von 800 Millionen Franken sind: Sie haben sich in den letzten Jahren stetig nach unten entwickelt.

Ich ersuche Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission und dem Ständerat zu folgen.