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preparatory:AB 56909

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-09-19

Wortprotokoll

Die erste Hälfte dieser Legislatur ist finanzpolitisch befriedigend verlaufen. Wir haben die Schuldenbremse in jedem Jahr einhalten können, und die Finanzplanung sieht vor, dass wir auf Ende dieser Legislatur den ordentlichen Haushalt werden ausgleichen und damit stabilisieren können. Ich glaube, das ist an sich ein Schlüsselziel gewesen, das wir uns für diese Legislatur gesetzt haben. Der Finanzplan sieht die Erreichung dieses Zieles vor.

Parallel dazu, teilweise aber auch bereits als Voraussetzung für dieses Ziel, ist eine ganze Menge von Massnahmen unterwegs, die teils bis Ende der Legislatur, teils darüber hinaus ihre Wirkung haben werden. Ich erinnere Sie an das Entlastungsprogramm 2003 mit dem Abbaupfad der Schuldenbremse und an das Entlastungsprogramm 2004, bei dem wir gleichzeitig eine Verzichtplanung in einer Grössenordnung von über 200 Millionen Franken eingebaut haben, im Wesentlichen auch in Personalbereichen. Dann erinnere ich Sie an die Verwaltungsreform, und da muss ich Frau Frösch korrigieren: Die Verwaltungsreform geht nicht von einer 20-prozentigen Ausgabenkürzung aus, sondern es sind, wie Sie in Zusammenhang mit dem EP 04 beschlossen haben, 40 Millionen Franken. Hingegen haben wir ein Aufgabenportfolio unterwegs, und dort wollen wir als Arbeitshypothese 20 Prozent der Bundesausgaben zur Diskussion stellen. Dann steht uns im nächsten Jahr auch noch die Subventionsüberprüfung, die ja regelmässig vorgenommen wird, ins Haus. All diese Massnahmen sollen nun die Stabilisierung der Bundesfinanzen unterstützen.

Trotzdem - und insofern gebe ich den Motionären Recht - gibt es keinen Grund zur Entwarnung. Insbesondere werden wir im ausserordentlichen Bereich der Ausgaben mit weiteren Steigerungen konfrontiert. Wir gehen im Augenblick von mindestens 5 Milliarden Franken aus; die entstehen durch die Ausfinanzierung der Pensionskassen des Bundes und vor allem der Pensionskassen von bundesnahen Betrieben, dann aber auch durch die Finanzierung im Bereiche NFA, wo die Aufgliederung der Aufgaben zwischen dem Bund, gleich individuelle Leistungen, und den Kantonen, gleich kollektive Leistungen, nachschüssig vorzunehmen ist. Dazu kommt natürlich das Wachstum in einzelnen Ausgabenbereichen, die Sie bereits auf die Schiene gelegt haben. Ich erinnere Sie an den Bereich Bildung und Forschung, der quer durch alle Parteien lebhafte Unterstützung findet und wo Sie auch in der Zukunft mehr Ausgaben tätigen wollen.

Es ist deshalb zweifellos richtig, dass man die Weichen jetzt zu stellen beginnt; insofern kommen solche Motionen zum richtigen Zeitpunkt. Die Finanzkommissionen und teilweise auch das Parlament beklagen sich sicher zu Recht darüber, dass man bei der Budgetdebatte eigentlich mit Zahlen konfrontiert wird, die faktisch kaum mehr beeinflussbar sind, weil sie ganz kurzfristig realisiert werden müssen. Demgegenüber sind Vorstösse richtig, welche in die Zukunft weisen.

Jetzt komme ich jedoch zu einem Aber in Bezug auf diese Motion: Wenn man einen solchen Vorstoss annimmt - ich werde mir dann sehr genau anschauen, wer ihm zustimmt -, dann ist das etwa so, wie wenn man in einem Gebirgskanton die Lawinen verbieten würde. Das können Sie tun, aber dann müssen Sie mir auch helfen, die entsprechenden Instrumente zur Verhinderung dieser Lawinen bereitzustellen! Dann braucht es Lawinenverbauungen, dann braucht es meinetwegen Schutzwälder und Kanäle, wo das Zeug herunterfallen kann. Es bringt Ihnen und mir nichts, wenn Sie einfach eine solche Motion beschliessen und dann nicht Hand bieten zur Bereitstellung der entsprechenden Instrumente, die es dazu braucht.

Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Wir werden mit der IV und mit der AHV in Finanzierungsfragen geraten, welche den Bundesrat veranlassen könnten, eine Mehrwertsteuererhöhung zu beantragen. Wenn diese kommen würde, wären das 1,8 und im nächstfolgenden Jahr 2,5 Milliarden Franken. Wenn diese Steuererhöhung abgelehnt wird, wird die Umsetzung dieser Motion einfacher, denn dann ist der dort vorgesehene Durchlaufposten von 2,5 Milliarden Franken nicht mehr bei den Ausgaben drin. Je nachdem verschieben sich dann die Gewichte. Anhand dieses Beispiels möchte ich Ihnen nur zeigen: Wenn Sie diese Motion annehmen, muss sie auch bei Ihnen einen eindeutigen Anschluss- und Handlungsbedarf auslösen. Sie können sich nicht der Aufgabe entledigen, indem Sie einfach den Bundesrat gewissermassen um Ausgaben in der Höhe von zusätzlichen 3 Milliarden Franken entlasten und selber weiter munter Ausgaben beschliessen. Das geht dann nicht!

Das ist der Grund, weshalb ich als Finanzminister bei diesem Geschäft zwei Seelen in meiner Brust habe. Die Stossrichtung stimmt, wir müssen weitere Massnahmen treffen. Aber wenn Sie diese Motion annehmen, rufe ich Sie eindringlich auf, uns auch zu unterstützen, wenn wir diese "Lawinenverbauungen" bauen und Ihnen dannzumal die entsprechenden Instrumente präsentieren müssen.