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preparatory:AB 56938

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-20

Wortprotokoll

Die Minderheit ist der Ansicht, dass die Bezeichnung von betriebsnotwendigen Vermögenswerten, Abschreibungen usw. Sache des Netzbetreibers bzw. des Netzeigentümers sei und nicht des Bundesrates. Allenfalls könne der Regulator Ansätze und Vorschläge des Netzbetreibers genehmigen. Die Mehrheit der Kommission teilt allerdings diese Begründung nicht und folgt der Formulierung des Bundesrates, die dem Bundesrat weitergehende Festlegungskompetenzen einräumt: Es müsse Aufgabe des Bundesrates sein, die Rahmenbedingungen festzulegen, innerhalb welcher sich dann die Elcom bewegen könne.

In diesem Sinn beantragt Ihnen die Mehrheit, dem Bundesrat zu folgen.

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