preparatory:AB 56989
Theiler Georges · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-20
Wortprotokoll
Die FDP-Fraktion steht grossmehrheitlich hinter der Mehrheit der Kommission. Ich spreche zu zwei Dingen, nämlich zum Übertragungsnetzbetreiber als solchem und zum Verwaltungsrat.
Wir sind uns in diesem Saal ja einig, dass wir eine schweizweite Netzgesellschaft brauchen, um die internationalen Anforderungen erfüllen zu können, aber auch um die Interessen der Schweiz in diesem Bereich wahren zu können. Heute ist die Etrans, welche das tut - zukünftig soll das die Swissgrid sein -, im Besitz der fünf grossen Überlandwerke. Für uns ist eine privatwirtschaftliche Lösung in diesem Bereich absolut sinnvoll und richtig.
Was spricht für eine unabhängige, privatrechtliche Lösung? Natürlich sind wir in einem gewissen Dilemma, da gebe ich den Urhebern der Minderheitsanträge schon Recht. Wir haben auf der einen Seite die Rechte der Eigentümer und auf der anderen Seite die Monopolsituation; da müssen wir eine vernünftige Zwischenlösung suchen. Wir schaffen eine Monopolsituation in Bezug auf das Übertragungsnetz, und da besteht natürlich die Gefahr, dass diese Situation von den Eigentümern ausgenützt wird. Das ist völlig klar. Wir haben dagegen drei Massnahmen vorgesehen: Das sind erstens diese gesetzlichen Vorschriften; zweitens gibt es gemäss Artikel 18g das Kontrollorgan Elcom, welches das Ganze überwachen muss, vor allem die Preise; und dann ist es wichtig, in dieser Gesellschaft einen möglichst unabhängigen Verwaltungsrat zu haben. Wichtig ist also nicht nur einfach die Frage "Privat oder nicht privat?", sondern die Frage, wie privat und wie unabhängig diese Gesellschaft dann funktioniert.
Wenn Sie das Problem nicht privatwirtschaftlich lösen wollen, ist in diesem Zusammenhang aber auch die Frage der Enteignung wichtig. Diese wurde von den Linken und den Antragstellern völlig ausgeblendet. Man tut so, als ob dann nicht ganz massive Forderungen auf den Staat zukommen würden. Was heisst das faktisch? Faktisch würde das bedeuten, dass die Konsumentinnen und die Konsumenten entweder über die Steuern oder über den Strom das Netz dann praktisch zweimal bezahlen müssten. Das würde selbstverständlich zu einer erheblichen Verteuerung des Stromes führen.
Man muss in diesem Zusammenhang auch die internationalen Regeln beachten. Die Europäische Union lässt in Richtlinie 2003/54/EG ganz klar eine privatrechtliche Lösung zu. Allerdings stellt sie die Forderung, dass eine möglichst grosse Unabhängigkeit der Organe sicherzustellen ist, und dieser Forderung kommen wir selbstverständlich nach, indem wir verlangen, dass die Mehrheit der Verwaltungsräte [PAGE 1029] unabhängig von den Elektrizitätsgesellschaften sein muss, und zwar unabhängig bezüglich Verträgen und Entschädigungen. Diese Unabhängigkeit ist uns ein grosses Anliegen. Wir unternehmen natürlich beim Verwaltungsrat, bei der Festlegung der Organe, eine zweite Gratwanderung: Auf der einen Seite haben wir die Verantwortlichkeiten eines solchen Verwaltungsrates, wir haben auch die legitimen Interessen der Eigentümerinnen wahrzunehmen; auf der anderen Seite muss dieser Verwaltungsrat wirklich so weit wie möglich unabhängig sein, wenn wir eine privatrechtliche Lösung treffen.
Die Minderheit I (Brunner Toni) geht uns klar zu wenig weit. Hier wird, Herr Brunner, suggeriert, man könne das messerscharf genau festlegen, wo der operative Bereich und wo der strategische Bereich ist. Meine Erfahrungen in Verwaltungsräten haben immer wieder gezeigt, dass diese Schnittlinie völlig unklar ist. Ich bringe Ihnen ein Beispiel, ich frage Sie: Wenn der Verwaltungsrat über die Grundsätze der Preisbildung diskutiert, ist das jetzt operativ, oder ist es strategisch? Da werden Sie sehr schnell merken, dass Sie sich rasch in operative Bereiche einmischen, und das wollen wir eben nicht. Das würde ja dann in Ihrem Fall das Gesetz verbieten.
Die Minderheiten II (Bäumle) und III (Rechsteiner-Basel) gehen uns zu weit. Herr Bäumle verlangt, dass eine Zweidrittelmehrheit in diesem Verwaltungsrat völlig unabhängig sein soll. Es gilt einfach zu bedenken, dass es auch bei diesem Verwaltungsrat sinnvoll ist, dass Leute drin sind, die von der Sache etwas verstehen. Es ist eine absolut wichtige sicherheitstechnische Sache, die es hier zu beachten gilt: Die Netzsicherheit hängt wesentlich auch von den Leuten ab, die in diesem Verwaltungsrat sind und das nötige Know-how in diesem Bereich mitbringen.
Herr Rechsteiner verlangt in seinem Minderheitsantrag, dass überhaupt keine Vertreter der Eigentümer Einsitz nehmen sollen. Da frage ich mich - dann ist das Know-how gerade überhaupt nicht mehr vorhanden, und die Einflüsse sind praktisch gleich null. Das scheint mir dann doch wesentlich über das Mass des Vernünftigen hinauszugehen.
Was die Minderheit Rechsteiner-Basel zu Artikel 18 Absatz 5 anbelangt, gilt es festzuhalten, dass wir dem Bundesrat folgen. Die Kantone, so schlägt es der Bundesrat vor, sollen zwei Vertreter entsenden können. Damit haben wir neben dem indirekten Einfluss der Kantone über die Überlandwerke hier einen zusätzlichen Einfluss. Der garantiert zusätzlich eine gewisse Unabhängigkeit. Uns reicht das, wir brauchen nicht noch zusätzliche Leute von aussen in diesem Verwaltungsrat.
Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit Rechsteiner-Basel zu Absatz 5 abzulehnen.
Insgesamt bitte ich Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen.