preparatory:AB 56993
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2005-09-20
Wortprotokoll
Die Betreibung eines Übertragungsnetzes ist eigentlich eine öffentliche Aufgabe und gehört grundsätzlich nicht in private Hände, denn hier ist kein Wettbewerb möglich, sondern es geht darum, dass eine Organisation diese Aufgabe wahrnimmt und möglichst gut ausführt. Weil es eine Aufgabe im Interesse unseres ganzen Landes ist und weil grundsätzlich kein Wettbewerb bestehen kann, ist es auch richtig, dass sie in die Hände einer unabhängigen, öffentlich-rechtlichen Anstalt gelegt wird und dass der Bund und die Politik auch entsprechende Einflussmöglichkeiten haben. Diese Voraussetzungen können geschaffen werden, wenn Sie bei Absatz 2 der Minderheit I oder der Minderheit II zustimmen und bei Absatz 4 die Minderheit II oder die Minderheit III unterstützen.
Die verantwortlichen Gremien sollen nach unserer Ansicht die Verantwortung nicht rein privatrechtlich tragen, sondern müssen weiterhin eine Bindung zur öffentlichen Hand haben. Bisher haben Monopolisten diese Aufgabe ausgeführt, in Zukunft werden es wiederum Spezialisten und Fachleute aus der Welt der Elektrizitätserzeuger sein. So oder so müssen wir davon ausgehen, dass eine enge Verflechtung zwischen den verschiedenen Akteuren auf diesem Gebiet bestehen wird. Deshalb ist es umso wichtiger, dass mindestens von der Form her und in der ganzen Administration so weit wie möglich eine saubere Trennung gemacht wird. Es kann nicht angehen, dass um diesen Netzbetreiber herum wiederum Seilschaften aufgebaut werden oder entstehen, denn solche haben sich auf anderen Gebieten der Infrastruktur nicht zum Wohle unseres Landes ausgewirkt.
Die Stromerzeugung und die ganze Welt der Stromverteilung sind eine spezielle Welt für sich, und wer einmal längere Zeit im Verwaltungsrat eines Kraftwerkes gesessen und mitgewirkt hat, kann unschwer feststellen, dass die Behauptung gar nicht stimmt, dass die öffentliche Hand durch ihre Vertreter in diesen Verwaltungsräten diese Werke massgeblich steuere. Das stimmt nicht! Die Werke werden von den Direktionen, von den Fachleuten in diesen Unternehmungen gesteuert, und die Verwaltungsräte segnen ab. Das ist Fakt, das ist die Wirklichkeit, und so läuft es weiter. Deshalb ist es umso wichtiger, dass hier eine klare Trennung zwischen den Betreibern und den Erzeugern gemacht wird.
Insofern bitte ich Sie also auch aus dieser Perspektive, die Minderheitsanträge ausser den Minderheitsantrag Brunner Toni zu unterstützen. Herr Brunner hat damit argumentiert, dass die einzelnen Leute ja unabhängig seien und unabhängig bleiben könnten. Das stimmt nach der ganzen Erfahrung einfach nicht!