Lexipedia

preparatory:AB 57199

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-21

Wortprotokoll

Der Antrag der Minderheit Stahl ist de facto ein Antrag auf Nichteintreten auf die Vorlage 3. Deshalb danke ich der Frau Präsidentin, dass sie es uns hier ermöglicht, eine kurze Eintretensdebatte zu dieser Vorlage zu führen. Ich glaube, das ist auch im Sinne der weiteren Beratung, die Positionen können so dargelegt und bezogen werden.

Zur Kommissionsarbeit: Ich möchte Sie vorerst bitten, den Antrag der Minderheit Stahl, der de facto ein Antrag auf Nichteintreten auf die Vorlage 3 ist, abzulehnen. Weshalb? Die Kommission legt ein klares Bekenntnis für die erneuerbaren Energien ab. Die Notwendigkeit der Förderung sowie die Festlegung eines Ziels sind mehrheitlich unbestritten. Unterschiedliche Auffassungen bestehen über den Weg, wie dieses Ziel erreicht werden soll. Das zeigt auch die grosse Anzahl von Minderheitsanträgen zu den verschiedenen Förderinstrumenten. Schon die Subkommission unter dem Präsidium von Kollega Hegetschweiler hat die Umsetzung des Energieteils der parlamentarischen Initiative Dupraz diskutiert. Sie hat sich eingehend mit den verschiedenen Massnahmen wie beispielsweise der Einspeisevergütung, dem Ausschreibemodell oder der Quotenlösung auseinander gesetzt. Die UREK hat sich bereits im Vorfeld der Beratung der Vorlage über diese verschiedenen Möglichkeiten der Förderung orientieren lassen. Während der Beratung kamen in der Kommission zudem Experten aus den einzelnen Sektoren der Gewinnung erneuerbarer Energien zu Wort.

Sie sehen also, dass sich Ihre Kommission der Notwendigkeit eines umfassenden Einbezugs der einheimischen und erneuerbaren Ressourcen bewusst war und ist. Im Vergleich mit anderen Staaten ist die Schweiz zwar in der glücklichen Lage, 60 Prozent der Elektrizität aus der einheimischen Wasserkraft zu generieren. Wir kommen aber in Zukunft - allein schon in Anbetracht des auch in Zukunft steigenden Stromkonsums - nicht darum herum, zusätzliche erneuerbare Energien zu nutzen.

Im Unterschied zum Bundesrat hat die Kommissionsmehrheit beschlossen, auf eine freiwillige Phase zu verzichten und den Bundesrat gleich mit der Inkraftsetzung des Gesetzes zu ermächtigen, eine Quotenregelung und eine kostendeckende Einspeisevergütung vorzusehen. Dabei sollen bis zum Jahr 2030 total 5,4 Terawattstunden - das sind 5,4 Milliarden Kilowattstunden - aus erneuerbaren Energien stammen.

In der Schweiz besteht ein grosses Potenzial zur Förderung der erneuerbaren Energien vor allem bei der Biomasse. Bedenken Sie beispielsweise, dass unser Wald jährlich - ohne menschliches Dazutun - 10 Millionen Kubikmeter Holz als Zuwachs hervorbringt. Ernten tun wir nach wie vor kaum die Hälfte.

Ein weiteres vielversprechendes Potenzial liegt in der Geothermie, also in der Nutzung der Erdwärme. Ein diesbezügliches Pilotprojekt ist in Basel geplant. Die UREK liess sich eingehend über die technischen, betrieblichen und finanziellen Aspekte der praktischen Geothermie informieren, und sie ergänzt denn auch, gegenüber dem Entwurf des Bundesrates, das Energiegesetz mit einer Rechtsgrundlage zur Leistung von Bürgschaften für eben diese Geothermie.

Die Kommission beschloss zudem, Massnahmen zur sparsamen und rationellen Elektrizitätsnutzung über Ausschreibeverfahren der Netzbetreiber zu fördern.

Im Grundsatz ist sich eine grosse Kommissionsmehrheit einig, dass wir für die Förderung der erneuerbaren Energien im Stromsektor etwas tun müssen. Über den Weg, wie das Ziel von 5,4 Terawattstunden im Jahr 2030 erreicht werden soll, gehen die Meinungen auseinander. Sie haben verschiedene Vorschläge und verschiedene Modelle auf der Fahne zu dieser Vorlage 3. Wenn Sie den Antrag der Minderheit Stahl zu Artikel 7a beim Energiegesetz ablehnen, gilt es, sich in der anschliessenden Debatte für eines dieser Modelle zu entscheiden.

Aber ich bitte Sie im Namen einer grossen Kommissionsmehrheit, den Antrag der Minderheit Stahl abzulehnen und auf die Vorlage 3 einzutreten.