preparatory:AB 57523
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-26
Wortprotokoll
Es ist in der Tat so, dass der Ständerat in einigen Bereichen wesentliche Differenzen zu der von unserem Rat verabschiedeten Version geschaffen hat. Aber die Themenbereiche, über die wir streiten, sind seit zehn Jahren genau die gleichen: Wir werden uns nicht einig über die vorläufige Aufnahme, wir diskutieren über den Umfang der Sozialhilfe und darüber, ob und in welchem Umfang wir allenfalls Nothilfe leisten sollen. Wir streiten über Fristen beim Durchsetzen von rechtskräftigen Entscheiden und sind uns nicht einig darüber, in welchem Umfang im Asylbereich Rechtsmittel zu gewähren sind.
Nun haben wir in der Schweiz das bewährte Zweikammersystem, und unser Parlamentsrecht, die Verfassung und die Verordnung regeln das Differenzbereinigungsverfahren. In diesem Differenzbereinigungsverfahren befinden wir uns heute. Es ist beileibe nicht das erste Mal, dass der Zweitrat an der Fassung des Erstrates erhebliche Korrekturen anbringt. Was wir hier vorne veranstalten, ist wieder eine Eintretensdebatte, obwohl wir die Eintretensdebatte vor mehr als einem Jahr geführt haben. Ich bitte Sie, halten Sie sich an das Recht, das sich dieses Parlament selber gegeben hat. Wir sind in der Differenzbereinigung. Lehnen Sie bitte den Rückweisungsantrag der Minderheit Bühlmann ab.
Zum Ordnungsantrag Ruey: Es ist nicht einzusehen, weshalb für das Asylgesetz ein anderes Verfahren gelten soll als für andere Diskussionen hier in diesem Parlament. Vor einer Woche haben wir - nicht in der Differenzbereinigung, sondern als Erstrat - 14 Stunden lang über das Stromversorgungsgesetz debattiert. Da legte das Büro fest, man solle die Einzelanträge in Kategorie IV behandeln. Dem wurde nicht opponiert, die Gesetzesberatung ging über die Bühne, alles i. O. Weshalb wollen Sie jetzt ausgerechnet in einer Differenzbereinigung ein anderes Verfahren wählen? Ich glaube, auch den Ordnungsantrag Ruey darf man ablehnen.
Unabhängig davon, ob wir nun in Kategorie III oder IV diskutieren, wird die Tatsache nicht korrigiert, dass in der Vergangenheit halt ein paar Kantone das Bundesrecht im Asylbereich mehr schlecht als recht vollzogen haben.