AB 57538
Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-09-26
Wortprotokoll
Menschen sollen in der Schweiz humanitär aufgenommen werden, wenn sie bei der Rückkehr in ihre Heimat an Leib und Leben bedroht sind. Es sind dies Bürgerkriegsflüchtlinge, Menschen in einer schwerwiegenden Gewalt- oder Bedrohungssituation und sogenannte Härtefälle - das klingt so unpersönlich, aber man muss es trotzdem sagen; es handelt sich etwa um Personen, die krank sind und in deren Land die medizinische Versorgung nicht gewährleistet ist. Der Ständerat hat die humanitäre Aufnahme wieder gestrichen, nachdem der Nationalrat - wir hier drin -, wie der Bundesrat, überzeugt war, dass die Aufnahme von Schutzbedürftigen - es geht hier nicht um Missbrauch - besser, menschenwürdiger geregelt werden muss.
Der Ständerat nimmt damit in Kauf, dass der Kreis der Personen, die in der Schweiz Schutz erhalten können, massiv eingeschränkt wird. Dies nimmt leider auch die Kommission des Nationalrates in Kauf. Damit nicht genug: Der Ständerat will neu nur noch Personen aufnehmen, die in ihrem Land in ihrer Existenz bedroht sind. Geschützt würden weder Mädchen, denen die sexuelle Verstümmelung droht, noch die Frauen aus Srebrenica, die sich nach Vergewaltigung, während des furchtbaren Massakers von Srebrenica, in einer psychischen Notlage befinden und auf medizinische Hilfe angewiesen sind. Beide sind bei einer Rückkehr nicht existenziell bedroht, aber die Rückkehr ist in beiden Fällen nicht zumutbar.
Im Fall Bosnien haben sich einige Nationalrätinnen diesen Sommer ein Bild darüber machen können, was es heisst, an den Folgen eines Krieges, an den Folgen von Folter und Vergewaltigung zu leiden. Die Kommission des Nationalrates hat die Definition der Existenzbedrohung im Gesetz wieder verändert, was sehr richtig ist.
Die humanitäre Aufnahme unterscheidet sich von der vorläufigen Aufnahme in verschiedensten Punkten. Die humanitäre Aufnahme ist die bessere Form, die vorläufige Aufnahme ist weitaus die schlechtere Form. So können humanitär aufgenommene Personen ihre Ehegatten und ihre minderjährigen Kinder sofort nachziehen lassen und sie damit auch in Sicherheit bringen, ohne - wie dies die vorläufige Aufnahme vorsieht - drei Jahre zu warten; sie dürfen überdies auch nicht von der Sozialhilfe leben. Ich frage Sie: Was passiert denn eigentlich mit Kindern, die drei Jahre in einem Kriegsgebiet sind? Was passiert mit ihnen, wo sind sie? Was passiert mit ihnen, wenn sie nicht sofort nachgezogen werden? Es sind nicht einfach Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen kommen. Es sind Menschen, die wirklich in einer Bedrohungssituation leben.
Humanitär Aufgenommene sollen - im Gegensatz zu vorläufig Aufgenommenen - auch erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt haben und damit Jahresaufenthaltern gleichgestellt werden, womit auch die Angst vor der alles bestimmenden Sozialhilfeabhängigkeit abgebaut wird. Es gilt auch, dass Jugendliche eher eine Lehre machen können und bei der Lehrstellensuche nicht diskriminiert werden dürfen. Auch muss die Integration zusätzlich gefördert werden. Es ist also ein ganzes Programm, damit diese Menschen bei uns leben können. Häufig können sie ja gar nicht mehr zurückkehren, weil die Bedrohung in ihren Ländern weiterbesteht. Der Zugang zur Erwerbstätigkeit hilft dann ja auch bei einer eventuellen Rückkehr beim Wiederaufbau im Heimatland. Der Zugang zum Arbeitsmarkt hilft aber auf jeden Fall, wenn Menschen traumatisiert sind und sich von ihren schrecklichen Erlebnissen in Bürgerkriegsgebieten erholen müssen.
Heute sind rund 40 Prozent der vorläufig Aufgenommenen erwerbstätig und belasten dadurch die Sozialbudgets der Kantone nicht. Befürchtungen, wonach mit der humanitären Aufnahme ein Schlupfloch geöffnet wird oder neue Rechtsansprüche oder Aufenthaltstitel eingeführt werden, sind unbegründet. Denn die humanitäre Aufnahme kann nur gewährt werden, wenn im Asylverfahren ausdrücklich ein Schutzbedürfnis aufgrund des Völkerrechtes oder humanitärer Erwägungen festgestellt wird und wenn die Wegweisung unzulässig oder unzumutbar ist. Damit wird auch verhindert, dass sogenannt Renitente - in ganz grossen Anführungs- und Schlusszeichen; ein Lieblingswort hier drin -, die nicht nach Hause zurückkehren wollen, mit einem besseren Status belohnt werden. Das wird immer wieder ins Feld geführt, und das ist falsch.
Der Ständerat folgt mit der Streichung der humanitären Aufnahme in wesentlichen Punkten dem Konzept von Bundesrat Blocher, der die Unzumutbarkeit der Rückkehr für Schutzbedürftige einschränken will. Man muss jedoch wissen, dass der Gesamtbundesrat und die Mehrheit der Kantone im Rahmen der informellen Konsultation diese Einschränkungen deutlich abgelehnt haben. Herr Bundesrat Blocher hat dann in der Kommission immer gesagt, viele oder alle Kantone wollten das nicht haben. Es stimmt aber nicht: Es gibt auch Behörden in den Kantonen, die einsehen, dass z. B. Kinder in Bürgerkriegsgebieten nicht drei Jahre warten können, bis sie nachgezogen werden können. Die lange Wartefrist ist unverschämt und auch gefährlich.
Viele warnen. Auch der Menschenrechtskommissar des Europarates hat in seinem Bericht zur Schweiz geraten, die humanitäre Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen und weiteren schutzbedürftigen Personen einzufordern, und der Völkerrechtsexperte, Professor Kälin, warnt in seinem Bericht für das UNHCR vor der Begrenzung der Unzumutbarkeit auf den Fall der Existenzbedrohung. Die Schweiz hat sich auch mit der Anerkennung des Non-Refoulement-Prinzips [PAGE 1160] verpflichtet, keine Personen auszuschaffen, deren Freiheit oder Leben im Heimatland gefährdet sind.
Ich bitte Sie, wie das letzte Mal dem Konzept der humanitären Aufnahme zuzustimmen. Es ist ein menschenfreundlicheres Konzept, es ist aber vor allem auch ein Konzept, das in der heutigen Situation besser angepasst ist.