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preparatory:AB 57711

Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-09-27

Wortprotokoll

Ich möchte noch einmal auf die Beugehaft zurückkommen. Beugehaft heisst - das kann man mit nichts beschönigen -, dass Menschen gebeugt werden. Das integrieren wir mit diesem Antrag der Minderheit ins Gesetz. Man hat das auch noch verkleinern und verniedlichen wollen, indem man uns "Mitwirkungshaft" schmackhaft machen wollte. Ich meine, dass hier von Seriosität nicht mehr die Rede sein kann. "Mitwirkungshaft" ist ein kosmetischer Trick, den wir ablehnen konnten.

Menschen beugen, zum Beispiel zwei Jahre Haft für das "Verbrechen", keine Papiere zu besitzen, ist das sinnvoll? Zwei Jahre Haft bei Nichteintretensentscheiden, ist das sinnvoll? Eine Behörde beschliesst, dass auf ein Gesuch nicht eingetreten werden soll. Das ist nicht ein Verbrechen des Asylsuchenden, sondern ein Entscheid der Behörde aufgrund von Untersuchungen, die gemacht worden sind. Muss man dafür wirklich zwei Jahre Haft aussprechen?

Und dann ist da die Haft für die Minderjährigen. Ich möchte nochmals darauf zurückkommen, dass es ein ganz schwieriger, schlimmer Punkt ist, dass wir Minderjährige einschliessen. Frau Bühlmann hat es gesagt, das ist Freiheitsberaubung; und Jugendliche der Freiheit zu berauben ist wirklich ein schwarzer Punkt, ein schwarzer Tatbestand in unseren Gesetzen. Wir dürfen diese Jugendlichen nicht einschliessen. Sie könnten anderes tun. Sie könnten in die Schule gehen. Sie könnten eine Lehre, eine Anlehre machen. Sie könnten verschiedene Dinge machen, die ihnen viel mehr nützen würden, als eingeschlossen zu werden. Herr Bundesrat Blocher sagt beschönigend, das sei kein Gefängnis. Aber die Leute können sich nicht frei bewegen, auch wenn sie Jugendliche sind. So geht es doch nicht!

Ich möchte Sie bitten, eine Differenz zu schaffen und die Anträge von Frau Meier-Schatz zu den Artikeln 13g und 13h - Ausschaffungshaft und Beugehaft - zu unterstützen, damit wir noch einmal darauf zurückkommen, uns auch überlegen und abklären können: Was ist EU-kompatibel und was nicht? Nur wenn wir eine Differenz schaffen und den Minderheitsanträgen zustimmen, können wir noch einmal darauf zurückkommen und diesen schwarzen Fleck möglichst aus unserem Gesetz streichen.