preparatory:AB 57726
Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-09-28
Wortprotokoll
Zwangsheiraten sind neu zu einem Gesprächsthema geworden, gestützt durch Medienberichte über Tötungen von jungen Frauen hier bei uns, die sich weigerten, die von den Eltern arrangierten oder erzwungenen Heiraten im Heimatland einzugehen, oder von Frauen, die sich vom Ehemann trennten, den die Familie ausgewählt hatte. Solche Taten lösen Erschrecken aus und zeigen Abgründe auf, die wir nur schwer einordnen können.
Allgemein sind uns Zwangsheiraten fremd. Wir kennen die arrangierten Heiraten aus unseren jüngeren Familiengeschichten. Von Zwang wird hier nicht gesprochen. Aber wo ist der Unterschied? Wir haben uns in der Kommission lange über die Abgrenzung von arrangierter Heirat und Zwangsheirat unterhalten. Wir haben uns auch gefragt, ob Sanktionen nur in der Schweiz oder auch für Personen gelten sollen, die ihre Angehörigen, meist Jugendliche, aus der Schweiz ins Heimatland schicken, damit sie dort zwangsverheiratet werden.
Wir sind zum Schluss gekommen, dass wir zuerst alles wissen müssen, um nicht - wie Stefan Trechsel, emeritierter Strafrechtsprofessor, letzten Sonntag in der "NZZ" zitiert wurde - "eine Gesetzesflut auszulösen, die unnötig ist". Wir fordern in unserem Kommissionspostulat einen Bericht. Die Verwaltung soll mit Frauenhäusern, Ausländerberatungsstellen, Rechtsexpertinnen, Frauenorganisationen usw. zusammensitzen und die Frage ausleuchten. Wir werden anschliessend entscheiden, ob und wo eine gesetzliche Bestimmung zur Bestrafung von Zwangsheiraten eingefügt werden muss; ob im Ausländergesetz, wie der Ständerat dies will, oder in Artikel 181bis StGB, Nötigungen. Der Beschluss des Ständerates soll vorläufig zugunsten des Postulates der SPK ausgesetzt werden.
Warum dieser Aufwand, wenn doch die Eheschliessung zu den privatesten Bereichen gehört, die uns nichts angehen? Es darf uns nicht egal sein, dass junge Frauen oder Männer unter Drohungen und Nötigung in eine Lebensgemeinschaft mit einem Partner oder einer Partnerin gezwungen werden, aus der sie kaum mehr oder dann nur unter Lebensgefahr ausbrechen können. Es gibt ja auch bei uns Fälle von jungen, emanzipierten Ausländerinnen, die hier geboren und aufgewachsen sind und ihren Widerstand gegen eine Zwangsverheiratung mit dem Leben bezahlen mussten.
Haben wir auf der anderen Seite das Recht, Handlungsweisen anderer Kulturen wie sexuelle Verstümmelung, Kinderheiraten, Steinigungen zu kritisieren oder gar zu bestrafen? Ja, das haben wir! Wir verurteilen andere Kulturen zwar grundsätzlich nicht und werten sie nicht ab, aber wir haben die Pflicht, kulturell bedingte oder kulturell definierte Handlungsweisen, die die Würde und Rechte von Menschen verletzen, zu verfolgen; und Zwangsheiraten verletzen die Rechte der Opfer. Wir können uns nicht mit dem Hinweis aus der Verantwortung stehlen, dass dies ja andere, kulturell bedingte Lebensformen seien. Mit kulturellen Normen, das haben wir letzte Woche an einer internationalen Tagung an der Universität Bern zu Gewalt gegen Frauen einmal mehr diskutiert, darf man nie Menschenrechtsverletzungen entschuldigen oder die Menschenrechte aushebeln.
Nächste Woche wird der Europarat den Bericht unserer Kollegin Rosmarie Zapfl diskutieren. Ihre wichtigsten Forderungen - sie könnte sie hier ja eigentlich selber vertreten, aber sie kann das anscheinend nicht - sind folgende: Sie verlangt, dass in den 45 Mitgliedstaaten des Europarates eine entsprechende Gesetzgebung geschaffen wird, wonach die Zwangs- und Kinderheirat verboten und erzwungene Ehen als ungültig erklärt werden sollen. Sie fordert die Staaten auf, Zwangs- und Kinderheirat analog zur sexuellen Gewalt und zu Vergewaltigung zu bestrafen, einen entsprechenden Opferschutz zu organisieren und Opferschutzorganisationen zu schaffen. Sie empfiehlt den Mitgliedstaaten auch, die verschiedenen Konventionen des Europarates, die dieses Thema betreffen, zu ratifizieren.
Ich warne nochmals davor: Zwangsheiraten unter kulturellen Gesichtspunkten zu beurteilen - afrikanische, muslimische Kulturen -, führt zu Rassismus und Kulturverachtung, und das wollen wir nicht, sondern wir sollen diese Frage ausschliesslich unter den Aspekten der Verletzung der Menschen- und Frauenrechte, der Diskriminierung und der Gewalt betrachten.
In diesem Sinne bitte ich Sie, das Postulat zu unterstützen.