AB 57823
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-28
Wortprotokoll
Die Kolleginnen Vermot-Mangold und Bühlmann haben es richtig ausgeführt: Es geht um eine wichtige Bestimmung im Ausländergesetz. Es geht nämlich darum, ob wir einen Rechtsanspruch stipulieren oder ob wir - wie es der Ständerat vorsieht - den Kantonen, also den Vollzugsbehörden, die Möglichkeit geben, auch Nein sagen zu können.
Frau Bühlmann hat es vorhin richtig ausgeführt: Es geht nicht abschliessend um zehn Jahre. Ich habe Ihre Frage richtig verstanden, Frau Bühlmann. Aber sie war nicht an mich gerichtet. In Absatz 4 schreibt der Gesetzgeber eine Ausnahme fest, und von dieser Ausnahme wird sehr viel Gebrauch gemacht: Es gibt sehr viele, die ununterbrochen fünf Jahre hier sind und schon nach fünf Jahren eine Niederlassungsbewilligung beantragen können.
Wir sind gut beraten, wenn wir dem Ständerat folgen; das heisst, den Kantonen die Möglichkeit geben, im Zweifelsfall Nein zu sagen.