preparatory:AB 58003
Schneider Johann N. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-29
Wortprotokoll
Ob wir die angemessene Vertretung der Geschlechter in ein Gesetz schreiben wollen, auch wenn der Grundsatz in der Verfassung zu finden ist, ist wohl in erster Linie eine Glaubensfrage. Die Diskussion führen wir bekanntlich bei jeder Gesetzesvorlage, in der Organe zu besetzen sind. Ihre vorberatende Kommission hat sie auch wieder geführt und mit knapper Mehrheit beschlossen - das Ergebnis lautete 11 zu 9 Stimmen -, den Grundsatz im Gesetz festzulegen, dass im Verwaltungsrat die angemessene Geschlechterparität zu beachten ist.
Eine starke Minderheit ist der Meinung, dass diese ausdrückliche Erwähnung überflüssig ist. Es geht hier nicht darum, eine Geschlechterquote fix vorzugeben, sondern darum, konkret darauf hinzuweisen, dass dem verfassungsrechtlichen Grundsatz Nachachtung verschafft werden soll. Das war die Hauptargumentation in der Kommission.
Als Kommissionssprecher habe ich Sie hier zu bitten, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen, auch wenn ich persönlich anderer Meinung bin.