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preparatory:AB 58052

Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-29

Wortprotokoll

Die Kommissionsmehrheit ist hier dem Bundesrat gefolgt, mit Ausnahme dessen, dass die Kann-Bestimmung durch eine imperative Bestimmung ersetzt worden ist. Die Kommissionsmehrheit begründet ihre Haltung damit, dass der Bund eben nur die Information über den Unternehmensstandort Schweiz im Ausland fördert und die Ansiedlung von Unternehmen - und damit auch der an und für sich gute Grundsatz der Schaffung qualitativ guter Arbeitsplätze - eben doch Aufgabe der Kantone ist.

Zudem ist die Mehrheit der Kommission gleich wie die Fraktionssprecherin Meier-Schatz und der Fraktionssprecher Schneider der Auffassung, dass die Verankerung der Minderheitsanträge I und II auf Gesetzesstufe nicht angebracht ist; sie sind nicht stufengerecht. Im Übrigen, Kollege Gysin Remo, ist in der Bundesverfassung, Artikel 2 Absatz 2, der Grundsatz der Nachhaltigkeit deutlich aufgeführt, und wir sollten das nicht in jedem Gesetz wiederholen.

Ich bitte Sie deshalb, die beiden Minderheitsanträge, die zwar gut gemeint sind, aber nicht in dieses Gesetz gehören, abzulehnen.

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