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preparatory:AB 58248

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-10-04

Wortprotokoll

Ich nehme an, dass es richtig ist, dass ich jetzt nur zur erneuten Einführung des Vorbescheidverfahrens spreche.

Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung zu den Ausführungen der Kommissionssprecherin. Sie sagte, dass die Zahl der Einsprachen bei den IV-Stellen massiv angestiegen sei, und zwar aufgrund der Einführung des Einspracheverfahrens. Das ist eine Selbstverständlichkeit; das ist ja die Folge davon, dass mit dem Einspracheverfahren die Belastung der Gerichte bei der Sachverhaltsabklärung zurückgegangen ist. Dafür hat sie sich zu den vorgelagerten Stellen verschoben, nämlich zu den IV-Stellen beziehungsweise den Rekursinstanzen der IV-Stellen. Was Sie messen müssen, ist die Zahl der Beschwerden. Hier stellen wir ganz klar einen Rückgang der Fälle fest. 2003 sind sie naturgemäss eingebrochen und 2004 - ausser in Zürich - nicht mehr auf den Stand von vorher angestiegen. Damit komme ich zum Wesentlichen des Antrages der Minderheit zu Artikel 57a Absatz 1.

Mit dem neuen Artikel 57a soll anstelle des Einspracheverfahrens wieder das Vorbescheidverfahren eingeführt werden. Das wäre eine doppelte Verschlechterung im Verfahren; dies zum einen in Bezug auf die formalisierte Mitwirkung der Versicherten und zum anderen in Bezug auf die Sachverhaltsabklärung. Deshalb beantragt Ihnen die Minderheit, diese neue Bestimmung zu streichen und damit beim Einspracheverfahren zu bleiben. Mit dem ATSG wurde das Einspracheverfahren neu eingeführt, und zwar - entgegen den Ausführungen der Kommissionssprecherin - unter ganz klarer Mitwirkung von Herrn Kieser. Ich möchte Ihnen auch hier den Kommentar zum ATSG empfehlen. Ich würde Ihnen auch empfehlen, mit Herrn Kieser Rücksprache zu nehmen.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass gerade die Sozialversicherungsgerichte davon abraten, nun wieder eine Verfahrensänderung vorzunehmen und wieder das Vorbescheidverfahren einzuführen. Im Brief der Konferenz der kantonalen Versicherungsgerichte wird dazu ausgeführt, das einheitliche Verfahrensrecht würde wieder aufgesplittert; es wird auch darauf hingewiesen, dass die Falleingänge mit der Einführung des Einspracheverfahrens klar zurückgegangen seien. Die Behauptung in der Botschaft, eine Zunahme der Fälle auf das frühere Niveau sei absehbar - so sagen die Sozialversicherungsrichter -, sei nicht belegt.

Das Vorbescheidverfahren war in seinem Verlauf sehr unbefriedigend; es kannte keine qualifizierte Mitwirkung der Versicherten. Ihnen wurde in der Regel einfach eine Kopie der geplanten Verfügung zugestellt. Wenn sie wollten, konnten sie Einwendungen vorbringen, sie mussten aber nicht. In Bezug auf den Entscheid hatte dies keine Änderungen mehr zur Folge. In der Regel folgte dann einfach die vorgesehene Verfügung als definitive Verfügung der IV-Stelle. Deswegen, Frau Kommissionssprecherin, ist nun mit dem Einspracheverfahren selbstverständlich die Zahl der Einsprachen angestiegen. Vergleichen müssen Sie sie mit den damaligen Einwendungen, die aber kein formalisiertes Mitwirkungsrecht beinhalteten.

Anderes gilt nun beim Einspracheverfahren: Beim Einspracheverfahren haben wir neu eine qualifizierte Mitwirkung der Versicherten; die Verwaltung muss sich mit diesen Vorbringungen materiell auseinander setzen und die Sachverhaltsabklärungen überprüfen. Das führt - das kann ich Ihnen sagen - nicht nur bei der IV, sondern auch bei den anderen Sozialversicherungen, bei denen wir es neu kennen, z. B. im Avig, zu einer qualitativ wesentlich besseren Sachverhaltsabklärung. Bei der IV haben wir auch eine positive Entwicklung: Drei von vier Einspracheentscheiden werden nämlich akzeptiert, das heisst, wir haben nachher weniger Beschwerden bei den Gerichten. Es gibt eine ganz klare Entlastung der Justiz. Das ist ja das, was mit dem ATSG eigentlich beabsichtigt war. Das führt auch zu einer Verbilligung der Verfahren insgesamt, und es führt zu einer Vereinheitlichung und zu einer wesentlich besseren Sachverhaltsabklärung auf allen Ebenen.

Ich bitte Sie deshalb: Stimmen Sie dem Minderheitsantrag zu, und verhindern Sie, dass mit dem Antrag der Mehrheit die Vereinheitlichung des Sozialversicherungsprozesses wieder aufgebrochen wird.