AB 58261
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-10-04
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir eine kurze Vorbemerkung zu den Äusserungen meines Vorredners. Herr Kollege Wehrli, saloppe Sprüche und populistische Äusserungen sind nicht geeignet, um in einem Bereich wie dem IV- und ATSG-Verfahren eine sachgerechte Lösung zu finden. Wörter wie Prozessindustrie usw. sind dem Problem nicht angemessen.
Damit möchte ich zu den Ausführungen zur Vorlage kommen, die wir heute beraten. Ich spreche hier auch aufgrund meiner Erfahrungen als Sozialversicherungsrichterin in einem Kanton und fühle mich deshalb auch besonders betroffen.
Die Vorlage zur sogenannten Verfahrensstraffung enthält drei vom Bundesrat vorgeschlagene Änderungen; eine vierte wurde in der Kommission eingebracht. Das eben abgeschaffte Vorbescheidverfahren soll bei der IV wieder eingeführt werden. Beim Fristenstillstand wird für die IV eine Sondernorm geschaffen. Die Kostenregelungen werden uneinheitlich, und die soeben beschlossene Kognitionsbefugnis beim EVG soll für die IV bereits wieder ausgehebelt werden.
Diese kurzen Hinweise machen klar: Die Vorlage bringt klare Rückschritte statt Fortschritte, sie löst kein einziges Problem bei der IV. Zu guter Letzt haben wir nicht weniger IV-Fälle, dafür teurere Verfahren. Statt einer Vereinheitlichung der Sozialversicherungsprozesse - was für jeden vernünftigen Wirtschaftsstandort ein Gebot der Stunde ist - haben wir einen Wildwuchs mit Sonderzüglein für die IV, statt einer Verfahrensstraffung neue Ineffizienzen, statt einer schweizerischen Vereinheitlichung Kantönligeist und Diskriminierung der Behinderten.
Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion und der starken Kommissionsminderheit: Treten Sie auf diese Vorlage nicht ein. Sie widerspricht allen Anforderungen, die eine vernünftige Gesetzgebung und vernünftige Gesetzesänderungen verlangen. Jede Gesetzesänderung muss Probleme lösen und nicht Scheinlösungen präsentieren. Sie muss wohlüberlegt und beständig sein. Das gilt vor allem für den Sozialversicherungsprozess, von dem Tausende von Menschen in der Schweiz betroffen sind. Jede Verfahrensänderung muss helfen, die sachlichen Voraussetzungen für einen richtigen Entscheid zu verbessern. Jede Gesetzes- und Verfahrensänderung muss effizient und möglichst kostensparend sein.
Um all das zu erreichen, wurde das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) erlassen. Es wurde nach jahrelanger Vorarbeit und nach eineinhalbjähriger Beratung auf den 1. Januar 2003 in Kraft [PAGE 1371] gesetzt. Es brachte in der ganzen Schweiz eine Vereinheitlichung der Verfahren und vor allem einheitliche Verfahren bei allen Sozialversicherungen. Wer sich vertieft damit auseinander setzen möchte und wirklich wissen will, welche Arbeit dahinter steckt und was das ATSG gebracht hat, dem empfehle ich den Kommentar von Ueli Kieser - er hatte bei den Vorarbeiten mitgewirkt - zur Lektüre. Das gilt insbesondere für Bundesrat Couchepin.
Der Zeitraum von anderthalb Jahren ist für die Bilanzierung eines neuen Verfahrensrechtes eigentlich zu kurz. Aber so viel zeichnet sich ab: Mit der Einführung des Einspracheverfahrens für alle Sozialversicherungen wurden die Gerichte ganz klar entlastet. Es betrifft im Übrigen nicht alle Sozialversicherungen; das BVG ist ausgenommen. Die Mitwirkungsrechte der Versicherten wurden auf allen Stufen verbessert und klarer geregelt.
Da gestatte ich mir eine Bemerkung zuhanden der Kommissionssprecherin. Betreffend motivierte oder unmotivierte Beschwerden wissen Sie doch: Die Geltendmachung eines Verfahrensrechtes ist ein rechtsstaatlicher Grundsatz und muss gewährleistet sein. Wenn eine Beschwerde dann in der Tat nicht motiviert sein soll, ist das nicht Ihr Problem, sondern das Problem der Gerichte. Unser Problem ist es auch nicht; weil jede Beschwerde begründet werden muss, werden wir darauf gar nicht eintreten, sofern sie nicht begründet ist. So einfach ist das Problem dann erledigt. Das als Zwischenbemerkung.
Mit dem ATSG wurde die Kostenregelung vereinheitlicht, die Fristenregelung ebenfalls; alle Kantone haben nun Sozialversicherungsgerichte. Wir haben organisatorisch und in Bezug auf die Effizienz des Sozialversicherungsprozesses gegenüber früher einen Quantensprung gemacht. Soll nun all das mit einer "Schnellschusslösung" infrage gestellt werden, soll es nun mit Sonderzüglein für die IV wieder ausgehebelt werden? Das kann doch nicht wahr sein, das wäre ein Schildbürgerinnenstreich ohnegleichen.
Ich gestatte mir noch ein paar Bemerkungen zu den vorgeschlagenen Änderungen, zum Einspracheverfahren im Speziellen: Wie gesagt sind Verfahrensregelungen dazu da, möglichst optimale und richtige Entscheide zu ermöglichen. Das erfordert eine saubere Sachverhaltsabklärung; das dient den Versicherten, aber auch der Versicherung. Mit dem Einspracheverfahren, das den Justizverfahren vorgelagert ist, haben wir ein klares Resultat. Wir haben eine Entlastung der Gerichte, und das steht ganz klar im Gegensatz zu dem, was von Herrn Wehrli behauptet worden ist. Wir haben zugleich eine verbesserte und klarere Mitwirkung der Versicherten, und zwar von Anfang an. Die Mitwirkung ist stärker formalisiert und führt zu einer inhaltlich seriöseren Auseinandersetzung. Damit konnte im Prozess mit dem ATSG ein hoher Qualitätsstandard erreicht werden.
Das Einspracheverfahren brachte auch ganz klar eine Verbilligung des Sozialversicherungsprozesses. Warum? Es werden nun mehr Entscheide auf Verwaltungsebene und im Vorjustizverfahren gefällt. Dass das gewissen Verwaltungsinstanzen nicht passt, kann ich mir vorstellen, denn jeder Mehraufwand wird da natürlich als Belästigung empfunden. Die Verwaltungsjuristen und -juristinnen sind billiger als Gerichtsjuristinnen und -juristen - wir wissen das spätestens seit den Vorarbeiten für das Bundesverwaltungsgericht -; allein damit haben wir eine wesentliche Einsparung erzielt.
Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zur Kostenpflicht im IV-Verfahren und zur geplanten Aufhebung des Fristenstillstandes bei der IV: Das bedeutet zum einen eine Schlechterstellung der IV-Behinderten und würde zum anderen eine unnötige Bürokratisierung der Gerichte nach sich ziehen. Es wäre ein neuer Leerlauf, wir müssten spezielle Inkassoregelungen nur für die IV und separate Fristenkontrollen einführen. Können Sie mir sagen, wer das bezahlen soll? Wenigstens in Bezug auf die Fristenkontrolle hat die Kommissionsmehrheit das Ansinnen des Bundesrates abgewiesen.
Schliesslich zur vorgeschlagenen Änderung des OG, die mit einem Einzelantrag in der Kommission in diesen Beschluss hineinkam: Wie unüberlegt die Vorlage und die Kommissionsentscheide waren, zeigt gerade dieser Zusatz. Wir haben in der Sommersession 2005 mit der Schlussabstimmung die Kognition des EVG auch für das IV-Verfahren geregelt. Wir haben - vor allem aus sachpolitischen Überlegungen - festgehalten, dass bei IV-Leistungen, bei Leistungen der Militärversicherung und der Unfallversicherung weiterhin die volle Kognition des EVG gelten soll. Es geht doch nicht an, dass wir jetzt, knapp zwei Monate später, diesen Beschluss wieder umkehren! So können wir keine Gesetze machen, Leerlauf und Kosten wären die Folgen.
Die IV hat in der Tat jährlich Tausende von zusätzlichen Fällen zu bewältigen. Ist das die Folge neuer Verfahrensregeln? Nein, die Wirtschaft stagniert seit Jahren und schafft trotzdem Produktivitätszuwächse von jährlich 1,5 Prozent. Die Folge davon ist die Freisetzung von immer mehr Beschäftigten, sei es via IV, AHV oder Avig - eine Praxis, die im Übrigen auch in der Bundesverwaltung festzustellen ist. Mit den vorgeschlagenen Verfahrensänderungen haben Sie nicht einen IV-Fall weniger, denn die Grundprobleme der Invalidisierung und der erschwerten Reintegration in den Arbeitsmarkt sind die Folge wirtschaftlicher Probleme. Das sollte auch der ehemalige Volkswirtschaftsminister während seiner Amtszeit im EVD gelernt haben, wenn er schon nichts Entscheidendes zur Ankurbelung der Wirtschaft beigetragen hat. Man kann bei der IV einiges besser machen, dazu ist die 5. IV-Revision da. Das macht man aber nicht mit Schnellschüssen, die Rechtsunsicherheit und Mehraufwand bringen. Viel Wind, teure Reorganisationen, null Resultat - das kennen wir doch, Herr Bundesrat!
Ich bitte Sie deshalb im Namen der SP-Fraktion: Treten Sie auf diese Vorlage nicht ein, muten Sie das den Versicherten und vor allem auch dem Standort Schweiz nicht zu! Diese Verteuerung der Gerichtsverfahren können wir uns ersparen. Ich bitte Sie, machen Sie eine Politik der Problemlösung und nicht der Schaumschlägerei!