preparatory:AB 58497
Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-10-06
Wortprotokoll
Die Minderheit bei Absatz 3 ist für einen verstärkten Datenschutz und nicht lediglich für die Erfüllung der beiden zur Diskussion stehenden Motionen; wir haben es bereits in der Eintretensdebatte vor eineinhalb Jahren ausgeführt. Mittel dazu sind eine verstärkte Transparenz, eine minimale Verstärkung der Position des Datenschutzbeauftragten und eben eine Verstärkung der Stellung der Betroffenen, beispielsweise durch das Widerspruchsrecht und die Informationspflicht, um die es in Artikel 7a geht. Dabei möchte ich darauf hinweisen, dass es bei dieser Bestimmung nicht um alle Daten geht, sondern um besonders schützenswerte Personendaten und Persönlichkeitsprofile. Diese Begriffe werden in Artikel 3 definiert.
Unbestritten ist die Informationspflicht für Daten, die direkt bei den Betroffenen erhoben werden. Bestritten ist jedoch die Informationspflicht für Daten, die nicht bei den Betroffenen, sondern bei Dritten erhoben werden. Dies trifft vor allem zu für Versicherungen oder, wie meine Vorrednerin richtig ausgeführt hat, für irgendwelche Bank- und Kreditkarten. So ist es gut möglich, dass die Betroffenen nichts davon wissen, dass überhaupt Daten gesammelt und an Dritte weitergegeben werden.
Die Mehrheit will nun gerade diesen wichtigen Schutz aushöhlen. Insbesondere geht es um den Zeitpunkt der Information, d. h. um die Frage, wann die Betroffenen informiert werden sollen. Eine Minderheit will, dass die Betroffenen bereits beim Sammeln der Daten informiert werden und nicht erst bei deren Speicherung oder Weitergabe. Die Mehrheit hält dagegen und bezeichnet den Aufwand für Unternehmen - sprich: insbesondere für Versicherungsunternehmen - als zu hoch. Wir befinden uns hier in einem sehr empfindlichen Bereich, und in Abwägung der jeweiligen Interessen bitte ich Sie,bei Absatz 3 der Minderheit zu folgen.
Herr Baumann sitzt jetzt leider nicht im Saal, aber er kann es dann im Amtlichen Bulletin nachlesen: Er hat sich vor einer Woche, als es um die Amtshilfe bei Börsendelikten ging, sehr intensiv für den Daten- und Persönlichkeitsschutz der Betroffenen eingesetzt. Ich denke, aus diesem Grunde wird er mit derselben kohärenten Begründung unseren Minderheitsanträgen folgen.