Schiesser Fritz · Ständerat · 2005-09-27
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-27
Wortprotokoll
Als Kommissionsmitglied habe ich mich in der Eintretensdebatte zurückgehalten. Aber nachdem einige kritische Bemerkungen zur Kommissionsarbeit gefallen sind, möchte ich doch noch zwei, drei Bemerkungen machen. Es wird Sache des Kommissionspräsidenten sein, näher darauf einzugehen.
Bei den Beratungen zu diesem Gesetz und insbesondere auch bei den Stellungnahmen von aussen habe ich nicht immer den Eindruck gehabt, dass man die Bekenntnisse, die abgelegt werden, auch in die Tat umsetzen möchte. Es hat viele Bekenntnisse zum Binnenmarkt gegeben, aber wenn es konkret geworden ist, hat man tausend Gründe gefunden, um darzulegen, dass man gerade in diesem Punkt den Binnenmarkt nicht einführen könne.
Ich nenne ein Beispiel: Wir haben in der Kommission lange über das Gastgewerbe gestritten, und wir haben die verschiedenen Regelungen der Kantone verglichen. Wir haben [PAGE 759] Vertreter von Kantonen angehört, die jeweils eine unterschiedliche Regelung haben. Ein Vertreter eines grossen Kantons sagte uns zum Gastgewerbebereich - ich erlaube mir einmal, aus einem Kommissionsprotokoll zu zitieren; ich habe ja hier absolute Immunität, aber was Herr Regierungsrat Wernli aus dem Kanton Aargau uns gesagt hat, wird er auch öffentlich sagen -: "Wir haben das sogenannte Wirtschaftsgesetz aufgehoben, dabei allerdings eine kleine Sünde begangen, indem wir von jenen, welche in diesem Bereich tätig sind, nach wie vor ein Patent verlangen. Sonst haben wir keine Voraussetzungen mehr, es besteht dafür meines Erachtens auch kein zwingender Bedarf. Das Kontrollsystem im Bereich der Lebensmittelkontrolle genügt völlig. Dieses System ist in verschiedenen Kantonen verankert. Entscheidend ist, dass die Lebensmittelkontrolle funktioniert." Als Kompromiss haben wir die Änderung des Lebensmittelgesetzes vorgeschlagen. Nimmt man die Regelung derjenigen Kantone, die das sogenannt tiefste Niveau haben, und diejenige des Kantons, der das höchste Niveau hat, dann variieren die Ausbildungszeiten um zwei Monate. Ob die Beibehaltung derartiger Systeme im Gastwirtschaftsbereich eine Liberalisierung bringen würde, daran zweifle ich.
Das Gastgewerbe hat gezeigt, wie unterschiedlich die kantonalen Regelungen sind und wie schwierig es ist, hier einen Binnenmarkt herbeizuführen. Herr Kollege Pfisterer hätte ein anderes System gewählt, nämlich eine materielle Regelung auf eidgenössischer Ebene, sofern ich das richtig verstanden habe, aber das Gastgewerbe ist ein kleines Beispiel dafür, wie schwierig es wäre, wenn der Bund in allen Bereichen eine materielle Regelung als Standard für den Binnenmarkt durchsetzen wollte. Ich glaube, dann würden wir Tage und Wochen in diesem Saal verbringen, bis diese Sache geregelt wäre.
Mit dem Vorschlag der Kommission haben wir immerhin einen Mechanismus, der die Chance eröffnet - ich sage es vorsichtig, denn es hängt natürlich von der Umsetzung ab -, dass wir einen verstärkten Binnenmarkt erhalten. Und nur als Klammerbemerkung: Ich wäre sogar noch in andere Bereiche vorgedrungen, z. B. ins Notariat; ich hätte auch im Notariat einen Binnenmarkt geschaffen. Das sage ich als Notar.
Weiter hat Herr Kollege Marty verschiedene Probleme aufgezeigt, die sich daraus ergeben, dass Nachbarländer andere Regeln haben und diese Regeln "anders" umsetzen als wir, um nicht ein anderes Adverb zu verwenden. Es kann aber nicht sein, dass Nachbarländer uns vorgeben können, ob wir einen Binnenmarkt haben oder nicht. Es ist an uns, einen Binnenmarkt einzurichten und nachher oder gleichzeitig dafür zu sorgen, dass Verwerfungen mit Nachbarländern möglichst gering bleiben. Eine solche Feststellung über mögliche Verwerfungen kann uns nicht daran hindern, dass wir intern diesen Binnenmarkt anstreben, und das tun wir jetzt.
Herr Kollege Schwaller hat an unserer Lösung kritisiert, dass wir das jeweils tiefste kantonale Niveau anstreben. An sich ist das durchaus die mögliche Folge, die sich aus unserer Regelung ergibt. Kollege Schwaller hat auch gesagt, wir hätten die Latte höher legen müssen, sodass noch ein genügender Schutz der öffentlichen Interessen vorhanden gewesen wäre. Das Beispiel des Gastgewerbes hat es schlagend gezeigt. Ich gehe davon aus, dass auch in denjenigen Kantonen, die eine möglichst geringe Regelung haben, weil sie entschlackt haben, dieser Standard erfüllt ist. Ich würde keinem Kanton - auch dem kleinsten nicht - irgendwie unterstellen, dass er irgendwo eine Regelung hätte, die die öffentlichen Interessen nicht wahrt. Das ist ja eigentlich das Massgebende, und alles andere müssen wir dem Wettbewerb überlassen. Deshalb ist das tiefste Niveau, auch wenn es sich ergeben sollte, nicht derart tief, dass man sagen kann, dadurch gerate die Schweiz in Gefahr und die öffentlichen Interessen seien nicht mehr gewährleistet.
Es gäbe zu diesem Binnenmarktgesetz noch viel zu sagen. Es ist kein perfektes Gesetz. Für ein perfektes Gesetz hätten wir wahrscheinlich ganz unten beginnen und halt vielleicht auch andere Varianten einbeziehen müssen. Aber dann wären wir wahrscheinlich Jahre und Jahre an dieser Revision tätig, und in der Praxis würden wir nichts bewirken. Was vorliegt, ist ein Kompromiss, von dem wir hoffen, dass er bewirkt, dass in der Praxis relativ rasch etwas geschieht. Dafür müssten wir vielleicht auch als Politiker besorgt sein, dass dieses Gesetz so umgesetzt wird, wie es der Gesetzgeber gemeint hat.