AB 59251
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-28
Wortprotokoll
Man hat hier von Treu und Glauben gesprochen. Ich glaube, auch unsere Kommission hat unter diesen Bedingungen gearbeitet. Sie hat als einziges Ziel die Interessen des Bundes zu vertreten und hat deshalb ihre Pflicht getan. Damals habe ich mich zusammen mit meinem Tischnachbarn auch für die Lösung St. Gallen engagiert. Die will ich heute natürlich nicht infrage stellen, davon ist hier nicht die Rede. Es ist auch keine Rede von einer Verzögerung. Auch bei einer Rückweisung, wie wir sie beantragen, darf die Planung weitergehen; wir haben uns beim Bundesamt für Bauten und Logistik erkundigt. Es sollte im Prinzip eigentlich keine Verzögerung entstehen - erst recht keine Verzögerungskosten geben -, wenn wir dieses Geschäft heute an den Bundesrat zurückweisen.
Grundsätzlich, das ist bekannt, ist Kauf immer besser als Miete, insbesondere für den Bund, der auf dem Kapitalmarkt natürlich über günstigere Zinsbedingungen verfügt. Man kann aber natürlich nicht alles kaufen. Unsere Kommission hat sich mit dem Unterbringungskonzept der Bundesverwaltung auseinander gesetzt. Da wird versucht, diese Bedingungen auch längerfristig zu optimieren, mit folgenden Anteilen: 80 Prozent der benötigten Liegenschaften in Eigentum, 20 Prozent in Miete, weil das der Flexibilität zugute kommt. Man kann je nach Lage natürlich besser disponieren, wenn man gewisse Objekte nur mietet. Bei einem Bundesgericht, das auf ewig geplant ist, stellt sich natürlich die Frage, ob Flexibilität überhaupt angebracht ist und eine Kauflösung nicht unter jedem Gesichtspunkt eigentlich besser wäre.
Es haben sich jetzt ein paar Kollegen beschwert, der Antrag der Kommission basiere auf einer Schätzung von etwas, was nur ungenügend berechenbar sei. Das stimmt eigentlich nicht. Der Vergleich, den wir gemacht haben, basiert auf Zinssätzen, die zugunsten des Kantons St. Gallen bzw. der Kaufmiete-Lösung des Bundesrates berechnet worden sind. Herr David hat erwähnt, man habe für die Mietlösung einen Zinssatz von 3,5 Prozent benützt, für die Kauflösung 3,4 Prozent. Die 3,5 Prozent der vorgeschlagenen Mietlösung sind [PAGE 785] effektiv in der Vereinbarung zwischen St. Gallen und dem Bund enthalten. Dieser Satz wird angewendet, das ist der heutige Stand. Er kann im Laufe der 50 Jahre natürlich auch angepasst werden. Aber das ist der Anfangszustand, wenn man die Barwertmethode anwendet.
Die 3,4 Prozent, die für die Variante Kauf angenommen worden sind, entsprechen nicht den heutigen Bedingungen des Bundes. Wenn man den heutigen Satz nehmen würde, basierte dieser auf 2,6 oder 2,7 Prozent. Da wäre der Unterschied zugunsten der Lösung Kauf gegenüber der vorgeschlagenen Lösung Miete noch enorm viel grösser. Man hat die 3,4 Prozent aufgrund eines Durchschnitts der letzten zehn Jahre kalkuliert, das ist also zugunsten - und nicht zuungunsten - der Lösung des Bundesrates gemacht worden. Sonst wäre der Unterschied, wie gesagt, viel grösser als die 6 Millionen Franken, die hier ausgewiesen werden.
Deshalb glaubt die Kommission nach wie vor, eine zusätzliche Prüfung dieses Geschäftes seitens des Bundesrates sei ohnehin wünschenswert und zu empfehlen. Ich wiederhole: Es entsteht damit keine Verzögerung, aber der Bund sollte sich einmal Gedanken machen; er sollte einerseits eine Kauflösung prüfen und anderseits eine Mietlösung mit St. Gallen finden, die gegenüber der Kauflösung wenigstens kostenneutral wäre.
Ein letztes Wort: Der Grundsatz von Treu und Glauben ist von unserer Kommission angewendet worden. Unsere Arbeit basiert auf einer Vereinbarung zwischen St. Gallen und dem Bund, die beidseitig, unter Vorbehalt der Genehmigung der zuständigen Parlamente, angenommen worden ist. Hätte gestern der St. Galler Grosse Rat die 15 Millionen Franken nicht gutgeheissen, müsste man sowieso neu verhandeln. Wenn wir das Geschäft heute zurückweisen und vom Bundesrat eine andere Basis verlangen, liegt das in der Kompetenz des Parlamentes, genauso, wie es auch in der Kompetenz des St. Galler Parlamentes gelegen hätte.