preparatory:AB 59618
Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-11-29
Wortprotokoll
Braucht es eine Formel für den Mindestzinssatz, oder braucht es sie nicht? Diese Frage steht hier nicht zum ersten Mal auf der Traktandenliste.
Sie erinnern sich, der Mindestzins war über Jahre - ich könnte sagen: Jahrzehnte - bei 4 Prozent, egal, wie hoch die Renditen waren. Das führte dazu, dass es im Land einen grossen Aufschrei gab, als man ihn senken musste, weil die wirtschaftlichen Umstände eine solche Massnahme erforderten. Man sagte, weil man den Mindestzins auch nicht erhöhte, als er 7 oder 8 Prozent hätte sein sollen, könne man ihn jetzt auch nicht senken. Das war eigentlich der Anlass, weshalb man sagte, dass diese ganze Diskussion mit einer geeigneten Formel überflüssig würde und dass dann die Frage der Höhe des Mindestzinssatzes versachlicht geführt werden könnte.
Nebenbei bemerkt: Es regt sich niemand auf, wenn der Bundesrat regelmässig die Anpassung der AHV- und IV-Renten an die Teuerung vornimmt; es interessiert niemanden, nach welchem Schema er vorgeht. Dort haben wir eine Versachlichung, die gegeben ist. Weil die Vorgeschichte der Mindestzinssenkung eben sehr emotional war und auch zu gewissen Ungerechtigkeiten geführt hat, ist eine solche Versachlichung hier noch nicht gegeben.
Wir haben dann im Rahmen der BVG-Revision überprüft, ob man dem Bundesrat die Kompetenz zur Festlegung des Mindestzinssatzes belassen soll, so, wie das immer war, oder ob man eine Formel ins Gesetz aufnehmen soll. Die Expertenkommission hatte eine Formel zur zweiten Säule vorgeschlagen, die grossmehrheitlich Zuspruch fand, aber der Bundesrat wehrte sich immer gegen die Festlegung einer Formel. So legte man im Rahmen der BVG-Revision - die Zusammensetzung der Eckwerte stand nie zur Diskussion - klar fest, dass der Bundesrat den Mindestzinssatz bestimmt, diesen in regelmässigen Abständen überprüft und dabei die Rendite marktgängiger Anlagen, insbesondere der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften, berücksichtigt (Art. 15 BVG). Gerade weil sich ein Portefeuille aus verschiedenen Elementen zusammensetzt, war es den Räten wichtig, dass man hier die einzelnen Bereiche ausdrücklich erwähnt. Damit wurde eine gute Grundlage gelegt, aber die Diskussion ging weiter.
Weshalb jetzt eine Motion der SGK und weshalb jetzt und nicht früher? Die SGK hat immer betont, die Festlegung des Mindestzinssatzes durch den Bundesrat müsse transparent sein und Arbeitgeber und Versicherte müssten nachvollziehen können, welche Fristen er für die Berechnung der einzelnen Eckwerte nimmt, welche Indizes er berücksichtigt. Dann hätte man auch nachvollziehen können, weshalb er beispielsweise auf 2,25 oder 2,5 Prozent kommt.
Auf der anderen Seite hat der Bundesrat immer gesagt, dass es schwierig sei, eine feste Formel festzulegen. Es ist so; das haben wir auch in der Kommission gesehen. Wenn aber über längere Zeit immer die gleiche Formel angewendet wird - und jede Formel hat gewisse Vor- und Nachteile -, dann gleichen sich diese Nachteile aus. Deshalb hat die Kommission beschlossen, eine entsprechende Motion zu machen.
Es ist nicht ganz ohne, dass wir das jetzt gemacht haben: Wir hatten die parlamentarische Initiative Imfeld zu behandeln. Diese wollte eine Formel, die allein auf der Entwicklung der Bundesobligationen beruht. Das ist eine Formel, die schon verschiedene Male von Versicherungskreisen zur Sprache gebracht wurde. Das hätte aber zur Folge gehabt, dass die Anlagen sehr risikoarm, restriktiv beurteilt würden. Unser Anliegen war ja immer, dass man auch einen gewissen Mindestzinssatz erreichen sollte. Es muss auch wirtschaftlich etwas getan werden, damit man diesen erreicht. Auf der anderen Seite - da sind wir uns alle einig - darf er nicht zu hoch angesetzt werden, denn es können keine Zinsen gewährleistet werden, die nicht erreicht werden können.
Die Initiative wurde dann zurückgezogen, und als Gegenvorschlag legten wir eine Formel zur Versachlichung der Diskussion vor. Es ist nicht das erste Mal, dass wir das gefordert haben.
Deshalb bitte ich Sie im Namen der SGK, die Motion anzunehmen.