preparatory:AB 60227
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-12-06
Wortprotokoll
Die Mehrheit möchte beim Bundesamt für Energie bei der Position "Dienstleistungen Dritter" 1 Million Franken einsparen. Die Minderheit kann sich dem nicht anschliessen, und zwar aus folgendem Grund: Das Bundesamt für Energie hat weitere, neue Aufgaben erhalten. Um diese Aufgaben zu erfüllen, braucht es Personal und auch die Dienstleistungen Dritter. Es geht um folgende drei neuen Aufgabengebiete:
Die erste Aufgabe betrifft die Versorgungssicherheit im Bereich der Energie. Da geht es auch darum, dass das Bundesamt einen koordinierten Ausbau der Netze begleiten kann. Das ist ebenfalls im Interesse der Kantone; sie sind hier sehr daran interessiert, dass eine solche Koordination stattfindet, damit die Versorgungssicherheit über die Netze vorhanden ist, damit es nicht zu einem Einbruch im Energiebereich kommt, wie es auch schon geschehen ist.
Zweitens geht es um das Projekt Energieperspektiven. Im Jahr 2006 wird dieses Projekt auslaufen. Es geht hier also um eine letzte Finanzierung dieses Projektes. Es macht also keinen Sinn, ein Projekt, das ein Jahr vor seinem Abschluss ist, jetzt noch zu kürzen. Da müsste man die Arbeit noch weiter hinausschieben und eigentlich ein Jahr lang Pause einlegen. Sie können davon ausgehen, dass dieses Projekt Energieperspektiven 2006 ausläuft.
Die dritte Aufgabe, die neu oder verstärkt auszuführen ist, betrifft die Evaluationen z. B. im Bereich des Projektes "Energie Schweiz". Es geht hier um die Finanzierung von Personal, Kontrollpersonal, Begleitpersonal. Sie wissen: "Energie Schweiz" ist ein Projekt, das unserer Wirtschaft sehr viel bringt. Es ist ein Projekt, bei dem jeder eingesetzte Franken ein Mehrfaches zurückbringt.
Wenn Sie hier der Minderheit folgen, machen Sie nur etwas Vernünftiges, Sie erlauben nämlich dem Bundesamt für Energie, die drei zusätzlichen Aufgaben weiterhin so zu erfüllen, dass es überhaupt noch Sinn macht.
Stimmen Sie also hier dem Bundesrat, dem Ständerat und der Minderheit zu.
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