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preparatory:AB 60610

Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-08

Wortprotokoll

Die Kommission selber konnte zum Volksentscheid von Ende November nicht mehr Stellung beziehen. Da dieser Entscheid heute aber ganz sicher in unsere Überlegungen einbezogen werden muss, nehme ich eine persönliche Interpretation dieses Volksentscheides vor.

Am 27. November dieses Jahres bejahte der Souverän die Einführung einer Sonderregelung für einzelne Betriebe in Zentren des öffentlichen Verkehrs und schuf damit eigentlich eine besondere Rechtssituation, weil sich damit gleichzeitig Grenzen zu Verkaufslokalen ausserhalb dieser Zentren des öffentlichen Verkehrs und damit auch Härtefälle ergeben.

Dem Wortlaut der vorliegenden Motion entsprechend soll, ohne die kantonale Hoheit in Bezug auf die Ladenschlussgesetze zu tangieren, bei der erwähnten Problematik Abhilfe geschaffen werden. Zudem würden restriktive Ladenschlussbestimmungen mit der vorgeschlagenen Regelung nicht unterlaufen, da die kantonalen Vorschriften weiterhin vorbehalten blieben.

Wir haben uns in diesem Rat entschieden, mit der Beratung der Motion bis nach der eingangs erwähnten Volksabstimmung zuzuwarten. Der erhoffte deutliche Fingerzeig des Stimmvolkes blieb aber aus. Mit einem Jastimmenanteil von 50,6 Prozent hat nun aber der Souverän entschieden, die heutige Praxis zuzulassen; und in der Demokratie zählt halt eine Stimme mehr.

Es liegt in der Natur der Sache, dass nun die Gegnerschaft die Niederlage nicht anerkennt und halt eigenwillige Interpretationen vornimmt. In der Niederlage zeigt sich jedoch die wahre Grösse. Es bleibt nämlich trotz knappem Mehr festzuhalten, dass die Schweizer Bürgerinnen und Bürger zum Ausdruck gebracht haben, dass sie sich bezüglich Ladenschlusszeiten nicht bevormunden lassen wollen. Sie wünschen liberale Ladenöffnungszeiten.

Dieses Resultat entspringt schliesslich einer gesellschaftlichen Realität. Zahlreiche Menschen wollen am Sonntag einkaufen und wollen auch arbeiten. Insbesondere Familien und Frauen profitieren von diesem liberalen Entscheid; die Ausdehnung der Konsumentenfreiheit ist deshalb zu begrüssen.

Eine Minderheit unserer Kommission war der Auffassung, die Motion sei aus ethischen und nicht zuletzt aus arbeitsmarktlichen Überlegungen heraus abzulehnen. Interessant war beim Volksentscheid bzw. beim Abstimmungsverhalten die regionale Disparität: So waren Neinstimmen besonders in ländlichen Kantonen auszumachen. Die liberale Haltung wurde von Kirche und Gewerkschaften gegeisselt: Einkaufen am Sonntag sei etwas Schlechtes. In Städten und weniger ländlichen Kantonen hatte dies eine geringere Wirkung als in Dörfern. Weiter muss man bei der Analyse beifügen, dass auch Ängste in Bezug auf die Veränderungen vorhanden waren. Viele Leute neigen dazu, prophylaktisch ablehnend zu stimmen, wenn eine Veränderung bevorstehen könnte. Trotzdem: Die Befürworter obsiegten.

Die Meinung, wie sie beim Volksentscheid zum Ausdruck gekommen ist, vertreten der Sprechende und die Mehrheit der Kommission nicht erst seit dem 27. November. Ich wehre mich gegen die Auffassung der Gegner, hier würde eine Salamitaktik verfolgt. Ich glaube, es geht jetzt nicht darum, in jenen Kantonen, in denen es keine liberalen Öffnungszeiten gibt, mit dieser Motion solche Öffnungszeiten einzuführen; aber es geht darum, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in jenen Kantonen, die liberale Verhältnisse wollen, solche gegebenenfalls eingeführt werden können.

Wie es in unserer Demokratie üblich ist, werden sehr wahrscheinlich auch in den Kantonen die Parlamente oder der Souverän entscheiden. Mit der Motion, die der Ständerat angenommen hat und deren Annahme auch der Bundesrat beantragt, öffnen wir keine Büchse der Pandora; wir schaffen nur die Möglichkeit, dass in demokratischer Manier auch in den Kantonen neue Regelungen geschaffen werden können, in dem Sinne, wie sie mit der Sonderregelung für die Verkehrseinrichtungen geschaffen wurden.

Aus den angeführten Gründen bitte ich Sie, dem Bundesrat, dem Ständerat und der Mehrheit der WAK zu folgen. Stimmen Sie der Kommission zu, und ermöglichen Sie den Kantonen, jene Entscheidungen zu treffen, die sie im Sinne ihrer Bevölkerung und ihrer Werktätigen als adäquat erachten.