preparatory:AB 62582
Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-06
Wortprotokoll
Der bisherige Artikel 23 schreibt vor, dass Revisionen nur von Firmen ausgeführt werden dürfen, die dafür auch die notwendige Konzession von einer kantonalen Behörde haben. Der Minderheitsantrag will dieses Verfahren beibehalten, die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen mit dem Bundesrat, Artikel 23 aufzuheben.
Die Branche ist heute gut organisiert und bietet seit vielen Jahren eine Tankrevisionsausbildung an. Die Qualitätssicherung hat in diesem Bereich ein hohes Niveau erreicht und bietet somit genügend Gewähr dafür, dass Revisionsarbeiten fachgerecht ausgeführt werden. Es gibt übrigens auch keine andere vergleichbare Arbeit im Umweltbereich, für die eine kantonale Bewilligung vorgeschrieben ist. Auf eine Konzession der Revisionsunternehmungen durch die Kantone kann somit verzichtet werden. Damit werden die Kantone auch von den aufwendigen Aufsichtspflichten entlastet.
Der Antrag liegt übrigens auch im Trend. Einige Kantone haben bereits vor längerer Zeit die staatliche Kontrolle durch ein einfacheres Kontrollsystem ersetzt. Wir haben vorhin vom Herrn Bundespräsidenten gehört, dass die Kantone im Vernehmlassungsverfahren gegen diese Aufhebung auch keine Opposition gemacht haben.
Ich bitte Sie namens der Kommissionsmehrheit, den Minderheitsantrag abzulehnen.