preparatory:AB 62585
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2006-03-06
Wortprotokoll
Das ist die letzte Möglichkeit, die wir bei dieser Gesetzesrevision haben, um noch etwas vom heute gut funktionierenden Gesetz zu retten. Die Kantone [PAGE 26] haben wir ja vorhin bei der Debatte um Artikel 23 bereits aus ihrer Kontrollpflicht verabschiedet. Die Kantone können keine Standards mehr setzen, keine Regeln festlegen, wie die Tanks revidiert werden sollen. Von daher unterstützt die grüne Fraktion die Minderheit bei Artikel 26, damit zumindest der Bund wenigstens noch Vorschriften über den Standort dieser Tankanlagen oder über Konstruktionsmaterial erlassen kann. Vorhin wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass diese Tanks heute zweiwandig sein müssen. Ich denke, solche Dinge müsste der Bund für die ganze Schweiz vorgeben können.
Frau Menétrey-Savary hat es vorhin erwähnt: Wenn wir hier keine Bundesregeln mehr haben, laufen wir Gefahr, dass wir 26 verschiedene Regelungen haben, in allen Kantonen eine eigene. Ich denke, das ist auch nicht im Interesse der Wirtschaft, die Sie hier auf meiner rechten Seite immer wieder vertreten wollen. Die Tankrevisionsfirmen haben ein Interesse daran, dass in diesem Bereich einheitliche Standards definiert sind, damit sie wissen, wie man diese Anlagen revidieren kann. Deshalb ist zumindest das ein Punkt, den wir im Gesetz behalten müssen. Es ist die mindeste, die kleinste Präventionsmassnahme, die der Bund gemäss diesem Gesetz im Bereich der Tankanlagen noch treffen könnte.
Daher bitte ich Sie im Namen der grünen Fraktion, diesen Artikel wirklich nicht aus dem Gesetz zu streichen.