preparatory:AB 62734
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-07
Wortprotokoll
Herr Bundesrat Merz, Sie wissen genau wie ich, dass das Bundesgericht den Abzug von 6 Prozent ebenfalls als arbiträr betrachtet hat. Wenn Sie hier eine gute Begründung für die 6 Prozent liefern könnten, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie das jetzt erklären könnten. Nun komme ich zu meiner Frage.
Sie sagten, Sie wollten nicht an der Bemessungsgrundlage rühren. Was machen Sie denn anderes, wenn Sie pro Jahr Sperrfrist einen Abzug von 6 Prozent vom Verkehrswert zulassen? Ist denn das nicht ein Abzug, der die Bemessungsgrundlage entsprechend reduziert?