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preparatory:AB 62760

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-03-08

Wortprotokoll

Diese Debatte erinnert mich sehr stark an die Mehrwertsteuerdebatten. Dort zieht auch eine Ausnahme die andere nach sich, und jedes Mal hat man Sympathien und sagt, ach, das ist eine so sympathische Branche. Dazu kommt noch, dass ich als Appenzeller immer Sympathien hege für David, ich eigentlich den David spielen möchte. Aber ich frage Sie: Geben wir hier dieser Branche in der Tat eine Steinschleuder in die Hand oder nicht? Ich bezweifle es. Ich ersuche Sie deshalb, hier der Minderheit zuzustimmen und diese Ausnahme nicht zu gewähren.

Ich begründe das im Wesentlichen wie folgt: Es gibt ein Prinzip, und das ist die Verbrauchssteuer, die gemäss Bundesverfassung und Mineralölsteuergesetz erhoben wird, und zwar auf Erdöl, auf anderen Mineralölen, auf Erdgas und auf Treibstoffen. Das ist das Prinzip. Nun will hier die Mehrheit eine weitere Ausnahme vorschlagen. Es gibt verschiedene Gründe, weshalb man dieser Versuchung nicht erliegen sollte.

Zunächst einmal ist es so, dass der Natursteinabbau gesamtschweizerisch einen bestimmten Rückgang hat. Aber die Branche hat sich zum Glück gerade auch in Randregionen dynamisch entwickelt. Das zeigt sich am Beispiel des Kantons Tessin und des Kantons Graubünden, also dort, wo die Branche am wettbewerbsfähigsten ist und wo sie auch beheimatet ist. Sie hat in letzter Zeit sogar, zum Glück, neue Arbeitsplätze schaffen können. Und das kann nur eine Branche, die gesund und dynamisch und damit auch zum Überleben befähigt ist.

Wenn Sie dieser Rückerstattung zustimmen, dann geht es um 5 Millionen Franken. Das ist kein grosser Betrag, in der Tat. Aber es ist eben auch für die betroffene Branche kein grosser Betrag. Es sind 1,6 Prozent des gesamten Jahresumsatzes, und es darf ja nicht sein, dass wir sagen, die Branche und ihre Struktur hingen justament an diesen 1,6 Prozent des Umsatzes. Somit ist die Wirkung auf die Branche im besten Fall mässig. Sie rechtfertigt es kaum, dass Sie hier jetzt weitere Ausnahmen schaffen. Diese Ausnahmen könnten dann wie bei der Mehrwertsteuer irgendwann dazu führen, dass man sagt, sie brächten jetzt das Fass zum Überlaufen, und dann muss man wieder zurück zu den alten Regeln, und die haben wir in der Bundesverfassung eindeutig festgelegt.

Ein Argument ist hier vielleicht noch zu erwähnen, es lautet - obschon es nicht das Wichtigste ist -: Wir sind Mitglied bei der WTO. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass das, was man hier beschliessen würde, aus der Sicht der WTO eine anfechtbare Subvention wäre. Wenn dann jemand dagegen klagen würde, bekämen wir sehr wahrscheinlich vonseiten der WTO Probleme.

Ich möchte abschliessend darauf hinweisen, dass diese Art von Subventionen nach unserem Subventionsgesetz eigentlich nicht richtig ist. Man sollte auf solche Finanzhilfen in Form von staatlichen Vergünstigungen verzichten. Man sollte, wenn man schon eine Region oder eine Branche unterstützen will, eher die Regionalpolitik dazu verwenden und dort zum Beispiel das Investitionshilfegesetz bemühen, und nicht das Finanzhaushaltgesetz und das Subventionsgesetz.

Letztlich befürchte ich eben, entgegen allen Versicherungen und Aussagen hier, dass es einfach eine neue Branche ist, die in die Kategorie der Ausnahmen kommt, und dass dann wieder die nächste kommen wird, zum Beispiel die Baumaschinenbranche - ich erwarte das eigentlich schon.

Daher empfehle ich Ihnen, bei aller Sympathie für das Anliegen, hier strikt zu sein und Nein zu sagen.