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preparatory:AB 62881

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-03-08

Wortprotokoll

Herrn Rime kann ich sagen, dass ich auch einmal Präsident einer Kantonalbank war, die man dann verkaufen musste, und die Zeche haben nicht die Gewerbetreibenden bezahlt, sondern die Zeche hat der Staat bezahlt. Warum lehnen wir die Motion ab?

1. Es ist weniger eine Frage des Inhaltes. Wir wollen nicht, dass dieses Thema mit Basel II verknüpft wird. Es muss nicht sein. Das haben wir Ihnen im Text unserer Stellungnahme gesagt. Das kann separat gelöst werden.

2. Eine Motion verstehe ich als einen Auftrag, gesetzgeberisch tätig zu werden. Weil wir das Thema eben nicht mit Basel II verbinden wollen, lehnen wir die Motion ab. Das ist der Hauptgrund.

Zum Inhalt: Die Befürchtung des schädlichen Einflusses auf die Kantonalbanken, auf die KMU-Finanzierung, können wir so nicht teilen. Wir haben uns da mit den Kantonalbanken auch abgestimmt. Wir haben dazu bei früherer, anderer Gelegenheit ausführlich Stellung genommen. Die EBK hat sich zu dieser Frage auch im Jahre 2003 in ihrem Jahresbericht geäussert. Eine von der EBK geleitete Arbeitsgruppe hat dann die Verordnungs- und Rundschreibentexte für die Umsetzung von Basel II entworfen, und in dieser Arbeitsgruppe waren übrigens die Kantonalbanken vertreten. Sie konnten also dort ihre Stimme einbringen, und sie sind im letzten Jahr, im Herbst 2005, angehört worden.

Jetzt zu den beiden Begehren von Herrn Rey, zu Punkt 1: Ich kann Ihnen dazu sagen, durchschnittlich werden Banken unter der neuen Regulierung, das heisst unter der schweizerischen Umsetzung von Basel II, welche übrigens erst in einem Jahr, also 2007, in Kraft treten wird, im Vergleich zu heute keine generell höheren Eigenmittelanforderungen [PAGE 104] erfüllen müssen. Ich wiederhole diesen Satz: Sie werden im Vergleich zu heute keine generell höheren Eigenmittelanforderungen erfüllen müssen. Man muss dieses Missverständnis einmal aus der Welt schaffen, glaube ich. Das gilt auch für die im inländischen Geschäft tätigen Regional- und Kantonalbanken. Die Regional- und Kantonalbanken werden überdies von der in Basel II vorgesehenen und in der schweizerischen Umsetzung ebenfalls übernommenen verstärkten Privilegierung des Retail-Geschäftes profitieren können. Aber für einzelne Institute können sich im Vergleich zu heute durchaus auch höhere Eigenmittelanforderungen ergeben. Das hängt von der Struktur des Unternehmens, der Bank, ab. Jedenfalls wäre es wenig sinnvoll, die Eigenmittelanforderung unter Basel II weiterhin unter die von Basel I zu binden. Das, finden wir, ist nicht sinnvoll.

Das führt jetzt zum zweiten Antrag, den Sie stellen. Dort geht es um den Eigenmittelrabatt. Der bisherige - er beträgt 12,5 Prozent der erforderlichen Eigenmittel für Kantonalbanken mit Staatsgarantie - soll mittelfristig, aber eben nicht im Zusammenhang mit Basel II abgeschafft werden; das ist ein Unterschied zur Motion. Der Verband Schweizerischer Kantonalbanken hat sein Einverständnis mit diesem Vorgehen signalisiert; er ist bereit dazu. Er ist sich auch bewusst, dass dieser sogenannte Kantonalbankenrabatt weder den internationalen Standards - wie Sie gesagt haben - noch den Wettbewerbsgepflogenheiten entspricht.

Als der Währungsfonds im Jahr 2002 ein "financial sector assessment program" machte, hat er diese Bevorzugung der Kantonalbanken auch deutlich kritisiert. Die Aufhebung dieses Rabattes ist damit klarerweise nicht auf die Vorgaben von Basel II zurückzuführen, sondern stellt eine längst fällige Modernisierung der Bankenverordnung dar, hat also eine Eigendynamik, wenn Sie so wollen. Heute erfüllen - das sei in Klammern auch noch gesagt - alle Kantonalbanken die Mindestmittelanforderungen, auch ohne diesen Rabatt. Sie brauchen ihn eigentlich schon heute nicht mehr. Man könnte das so gesehen rasch machen.

Noch ein Hinweis auf eine Situation, die sich entwickelt: Im Juli 2005 ist für deutsche Landesbanken und für deutsche Sparkassen die sogenannte Gewährträgerhaftung abgeschafft worden. Diese Gewährträgerhaftung, wie sie in Deutschland heisst, entspricht vom Konstrukt her in etwa der Garantie gegenüber den Gläubigern der Bank. Um jetzt einen EU-Marktzutritt der Kantonalbanken - ich spreche hier jetzt nicht von einem EU-Beitritt, auch "avec un sourire" - nicht zu gefährden, muss die Schweiz diese Eigenmittelrabatte für die Staatsgarantie vorher aufheben; das ist so. Die Abschaffung dieses Rabattes steht daher auch unter diesem Aspekt nicht im Zusammenhang mit der Staatsgarantie.

Die Abschaffung erfolgt also - und damit zum letzten, dritten Teil Ihrer Motion - nicht im Rahmen der Umsetzung von Basel II, sondern separat und zu einem späteren Zeitpunkt. Das ist der Grund, weshalb wir sagen können, die Anliegen der Motion seien uns sympathisch, aber aus den genannten Gründen, wegen der Verknüpfung und dem Gesetzgebungsauftrag, lehnt der Bundesrat die Motion ab.