Lexipedia

AB 63258

Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-14

Wortprotokoll

Ja, Herr Bundesrat, lieber ein Brett auf der Jauchegrube als ein Brett vor dem Kopf. So gesehen kann ich Ihnen beipflichten.

Die Minderheit Menétrey-Savary möchte Artikel 24b Absatz 1 streichen. Diesen Streichungsantrag lehnte die Kommission aus mehreren Gründen ab. Es geht einmal um Treu und Glauben. 1998 hat das Schweizervolk eine Revision des Raumplanungsgesetzes gutgeheissen, die explizit neu auch diesen Artikel 24b Absatz 1 beinhaltet. Demnach können landwirtschaftliche Betriebe, die ohne ein Zusatzeinkommen nicht weiterbestehen können, unter gewissen Bedingungen betriebsnahe nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe in bestehenden Bauten und Anlagen betreiben. Das Kriterium des Zusatzeinkommens wurde in der Vernehmlassungsvorlage vorerst noch weggelassen, ist dann aber nach der Vernehmlassung wieder eingefügt worden, womit dieser Artikel 24b Absatz 1 materiell dem bisherigen Recht entspricht. Es wurde also explizit, Herr Messmer, in dieser Bestimmung auf die Bedürfnisse und Anliegen des Gewerbes Rücksicht genommen. Materiell wird sich also nichts ändern, und es wäre unredlich, diesen Absatz jetzt herauszustreichen, nachdem er erst im Jahr 2000 in Kraft getreten ist.

In der Praxis erweisen sich zudem die restriktiven Vorgaben in Artikel 24b Absatz 1 als sehr hohe Hürde für einen Bauern, überhaupt einen solchen Nebenbetrieb einzurichten. Die Zahl der Bewilligungen in den Kantonen spricht eine deutliche Sprache. Sie ist extrem niedrig, und die Befürchtungen, die damals im Zusammenhang mit der Einführung dieser Bestimmung geäussert wurden, haben sich in keiner Art und Weise bestätigt.

Erlauben Sie mir noch ein Wort zu Artikel 24b Absätze 1bis und 1ter, die ja unbestritten sind. Diese beiden Absätze fanden in der Kommission eine breite Zustimmung und sind ein zentrales Element dieser kleinen Teilrevision. Damit sollen unabhängig vom Erfordernis eines Zusatzeinkommens Nebenbetriebe mit einem engen sachlichen Bezug zur Landwirtschaft bewilligt werden. Es sollen auch, sofern in den vorhandenen Gebäuden zu wenig Platz besteht, massvolle Erweiterungen zugelassen werden. Wir sind dem Bundesrat dankbar, dass er bereits in der Botschaft ausgeführt hat, was er unter einer massvollen Erweiterung versteht. Er hat nämlich ausgeführt, dass Ausbauten bis zu 100 Quadratmeter möglich sein sollen.