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preparatory:AB 63319

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2006-03-14

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag Kunz auf Streichung abzulehnen und der Mehrheit zuzustimmen.

Der Landwirt erhält einen Vorteil, wenn er das tut, was die Gesellschaft als so wichtig ansieht, dass man von der Regel, nach der in der Landwirtschaftszone keine industrielle Produktion möglich sein soll, eine Ausnahme macht. Er erhält also einen Vorteil, wenn er das tut, was die Gesellschaft als so wichtig anschaut.

Das Korrelat dazu ist nun aber die Verpflichtung, dass dann, wenn er mit der Baute einen anderen Zweck erfüllen will oder die Baute nicht mehr zum ursprünglichen Zweck braucht, die ursprüngliche Ordnung wieder gelten soll und wiederherzustellen ist. Die industrielle Nutzung und die entsprechenden Bauten müssen dann eben entfernt werden. Es ist ein spezieller, privilegierter Zweck. Es ist ganz klar, dass eine Beseitigungsauflage folgen muss, wenn dieser wegfällt.

Herr Kunz hat nun gesagt, solche Auflagen gebe es nur hier. Das stimmt doch gar nicht. Bei Sportveranstaltungen werden Bauten gemacht; diese werden für eine gewisse Zeit bewilligt, nachher müssen sie entfernt werden. Bei Ausstellungen, beispielsweise bei der Expo.02, hat man Bauten gemacht, die entfernt werden mussten. Bei einigen hat man dafür gekämpft, dass sie stehen bleiben konnten. Es brauchte dort auch wieder eine Umnutzung. Herrn Kunz möchte ich damit eigentlich trösten: Es besteht ja dann immer noch die Möglichkeit eines Umnutzungsgesuches. Wenn Sie ein Gebäude oder eine Anlage, welche die Landschaft nicht allzu stark beeinträchtigt, auf vernünftige Weise neu nutzen wollen, dann werden Sie wahrscheinlich auch vernünftige Behörden mit Augenmass finden, die dies bewilligen.

Ich bitte Sie also, den Minderheitsantrag Kunz abzulehnen.