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preparatory:AB 63784

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-21

Wortprotokoll

In diesem Artikel 18a wird eine neue und sehr sinnvolle Bestimmung aufgenommen, in der die Anspruchsvoraussetzungen geschaffen werden, sodass jede arbeitsfähige Person, welche eingliederungsfähig ist, einen Einarbeitungszuschuss erhalten kann. Die versicherten Personen haben Anspruch auf begleitende Beratung nicht nur im Hinblick auf die Aufrechterhaltung eines bestehenden Arbeitsplatzes, sondern auch im Hinblick auf einen neuen, durch die IV vermittelten Arbeitsplatz. Damit wird auch sichergestellt, dass die versicherte Person und ihr Arbeitgeber gerade auch in der Anfangsphase eines neuen Arbeitsverhältnisses auf die Unterstützung von Fachpersonen der IV zählen können. Das ist eine sehr sinnvolle Massnahme, die es unbedingt zu unterstützen gilt.

Nach Meinung der Mehrheit genügt aber ein Einarbeitungszuschuss während längstens 180 Tagen. Ich glaube auch, dass sich eine Person in der Regel in einem halben Jahr an einem neuen Arbeitsplatz einarbeiten kann. Die Minderheit Robbiani schlägt einen Einarbeitungszuschuss für höchstens ein Jahr vor. Aus unserer Sicht ist das nicht nötig. Diese Lösung würde auch zu unnötigen Mehrkosten führen. Wir müssen auch bedenken, dass ein Hauptziel dieser Gesetzesrevision die finanzielle Sanierung der IV ist.

Aus diesen Gründen ist der Minderheitsantrag abzulehnen. Die Mehrheit schlägt hier eine massvolle und vernünftige Lösung vor, und ich bitte Sie, diese Mehrheit zu unterstützen.