preparatory:AB 63793
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2006-03-21
Wortprotokoll
Die Integration, die wir mit der IV-Revision anstreben, kann nicht losgelöst vom Arbeitsmarkt betrachtet werden. Der Arbeitsmarkt heute wartet aber nicht auf behinderte Arbeitnehmende. Ja, der Arbeitsmarkt selber ist heute Ursache dafür, dass Leute psychisch krank werden. Die Situation ist pervers: Behinderte sollen in den Arbeitsmarkt integriert werden, der Behinderte produziert. Ich frage Sie: Wie soll das funktionieren? Für eine freie Stelle bewerben sich heute mehrere Personen. Ich frage Sie weiter: Warum soll ein Arbeitgeber - wenn er auslesen kann - beispielsweise eine psychisch kranke Person anstellen, wobei er in Kauf nehmen muss, dass sie immer wieder ausfällt? Es ist doch im Interesse des Arbeitgebers, dass er sich für eine Person entscheidet, die zu hundert Prozent leistungsfähig ist. Ein Arbeitgeber denkt in ökonomischen Kategorien, nicht in ethischen oder moralischen.
Wenn wir wollen, dass Integration gelingen kann, braucht es verpflichtende Massnahmen. Sonst ist der hehre Grundsatz "Integration vor Rente" eine leere Worthülse. Die Grünen wollen die Arbeitgeber in die Pflicht nehmen. Das haben wir bereits gestern in der Eintretensdebatte festgehalten. Nur wenn es gelingt, diesen Grundsatz im Gesetz festzuschreiben, werden wir Grünen am Schluss dieser Vorlage zustimmen.
Die Frage der Quoten, wie sie die Minderheiten bei den Artikeln 18c respektive 71a vorschlagen, gehört für die Grünen zu den Kernbestimmungen dieser IV-Revision. Es ist uns auch bewusst: Die Quoten sind kein Wundermittel; auch die Quoten werden das Problem der Integration am Arbeitsplatz nicht einfach so lösen. Aber wenn wir wirklich einen echten Beitrag an die Integration leisten wollen, braucht es verpflichtende Massnahmen, und Quoten sind eine der Möglichkeiten.
Bei Artikel 18c geht es darum, dass der Bund 4 Prozent der Arbeitsstellen Behinderten zur Verfügung stellen muss. 4 Prozent sind wahrlich nicht viel! Der Bund muss aber in dieser Frage eine Vorbildrolle übernehmen. Er muss sich gegenüber den Arbeitnehmenden verpflichten, auch Leute mit Behinderungen anzustellen. Denn sonst wird dieses Gesetz zur Farce, wenn wir darin einfach an die Arbeitgeber appellieren und sich der Bund selber zu nichts verpflichtet.
Der Bundesrat hat uns in der Kommission auch dargelegt, dass sich der Bund als Arbeitgeber bereits heute bemüht, Leute mit Behinderungen anzustellen. Aber machen wir uns auch da nichts vor. Mit all den Sparprogrammen und Entlastungsprogrammen, welche die Mehrheit hier in diesem Saal beschlossen hat und die auf Kosten des Bundespersonals gehen, fördern wir die Integration von behinderten Menschen in der Bundesverwaltung sicher nicht.
Bei Artikel 71a geht es darum, dass wir auch private Arbeitgeber in die Pflicht nehmen; 1 Prozent der Stellen für Menschen mit Behinderung zur Verfügung zu stellen ist wahrlich nicht viel. Wenn diese Bedingung nicht erfüllt wird, sind Sanktionen nötig, denn sonst funktioniert das System nicht. Das möchte ich an all die Kritiker der Quoten richten, die gesagt haben, im Ausland habe sich gezeigt, dass diese Quotensysteme nicht funktionieren würden; das war eben vor allem so, weil keine genügenden Sanktionen vorgesehen waren.
Ich bitte Sie also im Namen der grünen Fraktion, diesen beiden Minderheitsanträgen zuzustimmen. Für uns sind sie integraler Bestandteil dieser IV-Revision. Wenn sie nicht Teil dieser IV-Revision werden, müssen wir Grünen dieses Gesetz am Schluss ablehnen.