AB 63861
Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-22
Wortprotokoll
Im Namen der FDP-Fraktion bitte ich Sie, die Mehrheit zu unterstützen und beide Minderheitsanträge abzulehnen. Dieser Artikel 36 ist für uns ein wichtiger Teil dieser Vorlage. Ziel dieser Revision ist neben der Früherfassung und der Frühintervention ja, dass man die IV auf ihre ursprüngliche Funktion zurückbringt, und dazu gehört auch, dass der Anspruch auf eine Rente präzisiert und der Zugang verengt wird.
Die IV soll nach wie vor eine gute Absicherung für Leute bieten, die sie brauchen, aber wir müssen offen dazu stehen: Die Versicherungsleistungen wurden in verschiedenen Fällen zu leicht und zu schnell gesprochen. Deshalb müssen wir die Hürde zu einer Rente höher setzen. Massnahmen dazu sind, dass der Rentenanspruch künftig frühestens sechs Monate nach Einreichen des Gesuchs bei der IV erfolgen kann, dass die Rente nicht mehr rückwirkend gewährt wird und eben - hier in Artikel 36 Absatz 1 - dass die Mindestdauer von Beiträgen von einem auf drei Jahre erhöht wird. Die Ausdehnung dieser Beitragsmindestdauer, die hier [PAGE 383] von der Minderheit I (Teuscher) bekämpft wird, schafft einerseits mehr Gerechtigkeit gegenüber den Beitragszahlenden, andererseits vermindert sie aber auch die Attraktivität der Versicherung.
In Absatz 3 wird der Karrierezuschlag aufgehoben, was Frau Teuscher bekämpft und Frau Schenker Silvia mit einem weiteren Minderheitsantrag abschwächen will. Wir haben hier eine Sozialversicherung mit wirklich guten Leistungen, im internationalen Vergleich sogar mit ausserordentlich guten Leistungen. Wir können aber nicht Renten ausrichten, die bessere Leistungen enthalten, als wenn die betreffende Person im Erwerbsleben wäre. Deshalb muss Artikel 36 Absatz 3 aufgehoben werden. Dieser Karrierezuschlag kommt bei jüngeren invaliden Personen zum Tragen, indem ihre IV-Rente regelmässig erhöht wird. Es wird angenommen, dass sie im normalen Erwerbsleben sicher auch jedes Jahr eine Lohnerhöhung hätten. Es gibt weltweit keine Sozialversicherung, die hypothetische Lohnerhöhungen dazuschlägt. Dieser Karrierezuschlag ist eine völlig unverständliche Zusatzleistung, die in goldenen Zeiten in ein Schönwettergesetz aufgenommen wurde. Wie viele Leute haben im täglichen Berufsleben in den letzten Jahren keine Lohnerhöhung erhalten! Von einem regelmässigen Zuschlag von 1 Prozent kann ja gar nicht die Rede sein. Wie viele Leute in diesem Land mussten sogar Lohnkürzungen in Kauf nehmen!
Die Ergänzungsleistungen sind für Leute da, die sie brauchen; für Leute, für die ein solcher Abstrich nicht verträglich ist - aber nicht für alle. Deshalb ist es kein Abschieben auf die Ergänzungsleistungen.
Wir wollen und wir müssen die IV sanieren. Dazu tragen die Erhöhung der Mindestdauer der Beitragszahlungen und die Aufhebung des Karrierezuschlags bei.
Deshalb bitte ich Sie im Namen der FDP-Fraktion, der Mehrheit zuzustimmen und beide Minderheiten abzulehnen.