Lexipedia

preparatory:AB 63900

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-22

Wortprotokoll

Ich werde Ihnen nun erklären können, warum wir an diesem Minderheitsantrag festhalten. Der Antrag stellt ein Problem zur Diskussion, das der Bundesrat in seiner Botschaft, in seinem Antrag, keiner detaillierten Prüfung unterzogen hat. Es ist richtig, er hat sich in dieser Vorlage nicht mit der Kinderrente befasst. Sie sehen - Herr Fasel hat das gesagt -, dass unser Antrag immerhin dazu geführt hat, dass Artikel 38bis gegenüber dem geltenden Recht eine Anpassung erfahren hat; Sie können das auf der Fahne nachvollziehen. Die geltende Ordnung - das hat sich mit diesem Antrag feststellen lassen - lässt nämlich eine Überversicherung zu.

Diese Kinderrente in der Invalidenversicherung ist das beste Beispiel verfehlter Sozialpolitik: Man nimmt eine pauschale Höhe als Ausgangslage, um in gewissen Fällen Not zu verhindern - das ist nicht abzulehnen, es ist an sich richtig, dass solche Not durch die Sozialversicherungen verhindert werden soll. Durch diese Festlegung einer pauschalen Höhe wird aber dann mit der Giesskanne verteilt, und Dutzende von Millionen von Franken werden sozialpolitisch völlig unnötig umverteilt. Das passiert hier mit dieser Kinderrente, das ist das Problem. Die unkorrigierte Kinderrente ist zudem mit Blick auf eine verstärkte, verbesserte Integration eine verfehlte Massnahme, weil sie verfehlte Anreize schafft. Damit wird für den Betroffenen ganz klar der Anreiz zur Integration verhindert. Wenn er eine ansehnliche Kinderrente und eine eigene Rente erhält, die praktisch sein vorheriges Einkommen garantieren, wäre er ja auch dumm, wenn er sich bemühen würde, wieder eingegliedert zu werden, und mit dieser Eingliederung allenfalls eine finanzielle Einbusse in Kauf nehmen müsste. Das ist das Problem der Kinderrente.

Wir wollen ja eine Gewichtsverschiebung mit dieser Revision, indem wir sagen: Wir wollen eine verbesserte Integration, aber eine etwas höhere Hürde zur Rente. Es drängt sich im Zusammenhang mit der Gewichtsverschiebung auf, dass auch das Problem der Kinderrente angeschaut wird. Sozialpolitisch werden allfällige Härten mit dem Anspruch auf Ergänzungsleistungen aufgefangen; das sollte kein Problem sein. In diese Überlegung der sozialpolitischen Umverteilung ist auch der Rententransfer ins Ausland einzubeziehen. Die Invalidenrenten und diese Beiträge sind an die Sozialversicherungsabkommen gebunden, und die Höhe der Kinderrente ist ein Rechtsanspruch. So geschieht es, dass bei zwei Kindern Kinderrentenhöhen von 1000 Franken in die Türkei verschoben werden; das ist für eine Sozialversicherung völlig unsinnig.

Ich bitte Sie, diesem Minderheitsantrag Ihre Zustimmung zu geben. Es wird dann im Ständerat auch möglich sein, diese Frage der Kinderrente nochmals einer vertieften Prüfung zu unterziehen.

preparatory:AB 63900 | Lexipedia | Lexipedia