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AB 63907

Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-22

Wortprotokoll

Wir haben schon wiederholt darauf hingewiesen, dass mit der 5. IV-Revision Einsparungen bei der IV-Rechnung erzielt werden müssen. Die Halbierung der Kinderrenten von 40 auf 20 Prozent des Rentenwertes würde für die IV eine Einsparung von gegen 300 Millionen Franken bringen. Sie wäre die grösste Einsparung im Rahmen der 5. Revision.

Weshalb lehnt die Kommission den Antrag der Minderheit Scherer dennoch ab? Eben gerade weil es die grösste Einsparung wäre. Die grösste Sparmassnahme stand im Vernehmlassungsverfahren nicht zur Diskussion. Auch aufseiten der Vernehmlassungspartner wurde dieser Vorschlag nicht eingebracht - gemäss Auswertungsbericht zur Vernehmlassung auch nicht aus dem Kreise, der ihn hier nun vorträgt. Der Bundesrat hat die Kürzung der Kinderrenten nicht in die Botschaft aufgenommen, und es ist auch nur ein summarischer Bericht des BSV zuhanden der SGK darüber vorhanden, welches die Auswirkungen auf die Versicherten und die anderen Versicherungszweige wären.

Neben diesen politischen Bedenken im Bereich des Verfahrens erachten wir eine "überfallartige" Kürzung eben auch als einen politischen Kristallisationspunkt für ein Referendum. Die IV braucht, wie jede andere Sozialversicherung auch, schnelle Revisionen, damit sie sich den Bedürfnissen der Gesellschaft und der Wirtschaft anpassen kann. Was wir nicht brauchen, sind unnötig blockierte Revisionsetappen. Kurz: Die Kürzung ist nicht spruchreif. Dies zeigt übrigens auch die Medienkonferenz der SVP, die diesen Antrag erst für die nächste Revision des IVG vorsieht.

In diesem Sinne möchte ich Ihnen dringend empfehlen, der Kommissionsmehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag Scherer abzulehnen.

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