preparatory:AB 64046
Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-22
Wortprotokoll
Wie schon mehrfach gesagt, müssen im Rahmen der 5. IV-Revision relevante Einsparungen für die IV-Rechnung erreicht werden. Mit der Streichung der Zusatzrente können jährlich - es wurde bereits erwähnt - 160 Millionen Franken gespart werden. Es handelt sich somit um einen wesentlichen Pfeiler der Sanierung der IV. Deshalb muss der Minderheitsantrag zur Beibehaltung der Zusatzrente abgelehnt werden.
Die Kommissionsmehrheit erachtet diesen Schritt inhaltlich als vertretbar. Bei der AHV wurden die Zusatzrenten an die Ehegatten mit der 10. AHV-Revision ab 1997 aufgehoben. In der 4. IV-Revision hat das Parlament entschieden, dass ab dem 1. Januar 2004 auch in der IV keine neuen Zusatzrenten mehr entstehen. Der nun vorgeschlagene dritte Schritt bedeutet eine Zäsur, denn nun sollen auch altrechtliche Zusatzrenten auf das Inkrafttreten der 5. IV-Revision aufgehoben werden.
Sicherlich kann es dadurch zu Fällen mit finanziellen Schwierigkeiten kommen, die jedoch auch mit einer "Nachbehandlung" durch die zweite Säule und dann über die Ergänzungsleistungen abgefedert werden können. Wie bei jedem Sparbeschluss bei den Sozialversicherungen müssen wir auch hier feststellen, dass es teilweise zu Verlagerungen kommt. Wir haben nun aber die schmerzhafte Aufgabe, die IV-Rechnung zu entlasten.
Das ist dringend und zwingend nötig, und deshalb bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, den Antrag der Minderheit Schenker Silvia abzulehnen; analog gilt dies für den Eventualantrag Meier-Schatz.