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preparatory:AB 64570

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-03-21

Wortprotokoll

In der Tat ist dieser Antrag in der Kommission nicht diskutiert worden. Die Antwort des Bundesrates deckt sich aber mit der Einschätzung Ihres Kommissionspräsidenten.

Es trifft zu, dass die Kosten für ärztlich verordnete Badekuren und Erholungskuren in der Tat schon heute übernommen werden, und zwar gestützt auf eine [PAGE 212] Departementsverordnung. Das Eidgenössische Versicherungsgericht hat das auch geschützt. Insofern präsentiert Frau Ory einesteils etwas, was es heute in der Tat gibt und was man so durchaus auch ins Gesetz übernehmen könnte. Der Antrag Ory hat aber anderenteils einen Haken, und der besteht eben darin, dass eine Ausdehnung auf jegliche vom Arzt verordneten Kuren vorgesehen ist, und das ist eine Leistungserweiterung, die es heute nicht gibt und deren Ausmass uns auch nicht bekannt ist. Ich kann heute also nicht mit Zahlen aufwarten. Der Antrag Ory würde dann eben bedeuten, dass eigentlich alle von Ärzten verordneten Kuren vergütet werden müssten, und das könnte dann unter Umständen natürlich sehr ins Geld gehen.

Weil diese Abklärungen nicht gemacht werden konnten und weil es sich hier um eine materielle Revision handelt, die eigentlich nichts mit dem NFA zu tun hat, möchte ich Sie sehr bitten, diesen Antrag abzulehnen.