preparatory:AB 64960
Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2006-05-09
Wortprotokoll
Der Bundesrat unterstützt die Mehrheit der Kommission, wie ich das bereits ausgeführt habe. Der Bundesrat wollte ursprünglich an der bisherigen Regel festhalten, aber der Streichungsantrag der Mehrheit läuft für den Bundesrat auf dasselbe hinaus.
Der Bundesrat möchte daran festhalten, dass der Bundespräsident den Legislaturplan und der Finanzminister den Legislaturfinanzplan vertritt. In der Tat bedeutet die Vertretung der Legislaturplanung im Parlament für den Bundesrat einen grossen sachlichen Aufwand, weil nämlich mehrere Kommissionen gleichzeitig tagen und zugleich auch der Legislaturfinanzplan von den Finanzkommissionen behandelt wird. Deshalb scheint dem Bundesrat diese Aufteilung sinnvoll zu sein; und da beide, sowohl der Bundespräsident wie auch der Vorsteher des Finanzdepartementes, die Meinung des Bundesrates vertreten, ist diese Kohärenz gewahrt.
Mit dem Streichungsantrag der Mehrheit kommt Artikel 159 des Parlamentsgesetzes zum Zug. Er schreibt vor, dass die Geschäfte in den Räten von den jeweils zuständigen Departementsvorstehern vertreten werden. Genau das beabsichtigt der Bundesrat mit seinem Antrag und kann deshalb der Mehrheit der Kommission zustimmen. Er bittet Sie, das ebenfalls zu tun.
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