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preparatory:AB 65039

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-05-09

Wortprotokoll

Ich danke Herrn Baumann für seinen weisen Entscheid. Es ist schade, dass Herr Ineichen nicht auch so weise gewesen ist und seine Motion zurückgezogen hat. Er hätte das mit der genau gleichen Begründung tun können, wie sie Herr Baumann abgegeben hat. Diese ist auch mein wichtigstes Argument zur Bekämpfung dieser Motion. Die Unternehmenssteuerreform II liegt vor. Der Ständerat hat jenen Teil, der in der Motion besprochen wird, herausgebrochen. Der Ständerat möchte für die indirekte Teilliquidation schnell eine Lösung; er hat schon einer Lösung zugestimmt. Unsere Kommission hat dies auch getan. Wie Herr Baumann gesagt hat, werden wir in der Sommersession hier drin weitere Beschlüsse fassen, sodass man davon ausgehen kann, dass das Problem der indirekten Teilliquidation mindestens so gelöst ist, dass man davon ausgehen kann, dass wieder "Rechtssicherheit" herrscht.

Ich möchte noch auf die Frage eingehen, wer denn hier eigentlich Recht setzt. Wie kann man sagen, dass die "Loterie Romande" Recht setzt, nur weil ein Bundesgerichtsurteil anders als erwartet ausgefallen ist? Wie kann man sagen, dass das Bundesgericht unnötigerweise etwas entschieden hat? Das ist ein relativ merkwürdiges Staatsverständnis in Bezug auf die drei Gewalten in unserem Staat. Wenn das Bundesgericht etwas beschlossen hat, dann ist es normalerweise so, dass damit die Rechtssicherheit grösser ist. Ich habe im Amtlichen Bulletin des Ständerates in der Diskussion über die indirekte Teilliquidation gelesen, dass zwischen 50 000 und 90 000 Unternehmen nicht mehr wüssten, wie es in Bezug auf ihre Regelung weitergehe. Das stimmt so nicht. Sie warten nur darauf, dass wir auch in diesem Rat beschliessen, dass sie Steuerbefreiungen erhalten. Es ist also nicht so, dass die Rechtslage unsicher wäre. Es geht eigentlich darum, dass sie den Versprechungen, die von bürgerlicher Seite gemacht worden sind, trauen und darauf warten, dass wir Beschlüsse fassen, die sie steuerlich besser stellen. Wir müssen allerdings noch darüber diskutieren, wen man eigentlich besser stellen will: den Käufer oder den Verkäufer? Das wird dann hier drin eine Diskussion sein.

Ich habe interessant gefunden, im Amtlichen Bulletin zu lesen, was Herr Bundesrat Merz zu dieser Unternehmenssteuerreform gesagt hat: "Wenn die Wirtschaft schon will, dass sie in den Genuss - so sage ich jetzt einmal - von Steuervergünstigungen oder zumindest von erhärteter Rechtssicherheit kommt, dann erwarten wir ....", und dann kommt die Geschichte mit der Familienbesteuerung. Also ist klar, worum es geht. Es geht hier auch um die Frage der Steuersenkungen, und deshalb werden wir hier drin über die Unternehmenssteuerreform II dann wahrscheinlich schon ein bisschen streiten.

Ich möchte Sie bitten, jetzt hier diesen Vorstoss nicht anzunehmen. Wir haben damit ein weiteres Geschäft weg von der Liste; das Thema ist nicht weg von der Debatte. Das Thema wird bearbeitet, wir sind mitten in diesem Prozess. Was dann am Schluss herauskommt, darüber werden wir im Juni diskutieren. Ich möchte deshalb auch Herrn Ineichen bitten, diese Motion zurückzuziehen. Es macht keinen Sinn mehr, sie stehen zu lassen, weil der Wagen schon längst in Fahrt ist.