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preparatory:AB 65443

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-08

Wortprotokoll

Sie sehen, dass Ihnen Ihre Kommission hier beantragt, Absatz 3, den der Nationalrat eingefügt hat, zu streichen. Der Text, wie er eingefügt worden ist, scheint vordergründig neutral zu sein. Wenn er aber wörtlich genommen wird, erhält die Weiterbildungsordnung der FMH einen Rechtsstatus, der ihr so nach unserer Meinung nicht zusteht. Andere Institutionen oder Universitäten wie z. B. die ETH könnten von sich aus keine Weiterbildungsangebote mehr machen, weil die FMH im Medizinalbereich zuständig wäre. Das käme einer Kompetenzbeschneidung gleich, die wir so nicht hinnehmen wollen. Offenbar war dies gemäss Protokoll der Nationalratsdebatte nicht der eigentliche Sinn des Antrages, aber er ist nun einmal so gestellt worden.

Deshalb ist unsere Kommission der Meinung, dass es denjenigen Personen, die sich weiterbilden wollen, anheim gestellt bleiben muss, welche Ausbildungsinstitution sie berücksichtigen wollen. Alle geeigneten Organisationen sollen akkreditiert werden können. Dies gilt sowohl für schweizerische Anbieter wie auch für europäische Anbieter. Klar ist, dass es qualifizierte Institutionen sein müssen.

Wir empfehlen Ihnen deshalb mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, Absatz 3, wie er vom Nationalrat eingefügt worden ist, zu streichen.