AB 65787
Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-07
Wortprotokoll
Die SGK hat sich am 5. Mai dieses Jahres mit diesem Geschäft befasst und empfiehlt Ihnen, auf den Bundesbeschluss einzutreten und der Mehrheit zu folgen. Ich möchte ganz zuerst festhalten, dass es sich nicht um ein neues Gesetz handelt. Dieses Gesetz ist seit dem 1. Februar 2003 in Kraft. Es ist vorgesehen, dass wir in der Mitte des Programms einen Marschhalt einlegen, die Evaluation durchführen und gleichzeitig die zweite Tranche der Gelder dafür sprechen. So weit sind wir heute. Für die ersten vier Jahre wurden 200 Millionen Franken gesprochen. Rund 110 Millionen Franken werden bis Ende Jahr abgeholt werden, die restlichen Gelder verfallen, das heisst, sie kommen in den Bundeshaushalt zurück. Wir werden mit diesem Programm bis Ende 2007 mit finanzieller Hilfe des Bundes rund 13 400 Plätze geschaffen haben. Weil ein Platz durchschnittlich mit drei Kindern belegt wird, heisst das, dass rund 40 000 Kinder von diesem Programm profitieren können.
Das Gesetz schreibt eine Evaluation vor. Es liegen dazu zwei Studien vor: Es sind dies die BSV-Forschungsberichte Nr. 11/05, der über den Vollzug Rechenschaft gibt, und Nr. 12/05, der sich mit der Frage der Wirkung befasst. Die Resultate lassen sich wie folgt zusammenfassen: Der Vollzug des Gesetzes wird generell als gut beurteilt. Die Anfangsschwierigkeiten konnten behoben werden, das heisst, die Gesuche werden frühzeitiger gestellt. Es war auch bei etlichen Gesuchen der Fall, dass keine oder zu wenige neue Betreuungsplätze geschaffen wurden. Diese Bedingungen sind jetzt besser bekannt und werden auch besser erfüllt. Auch die Information über das Programm selber wird laufend verbessert, und die Abläufe zur Genehmigung werden verkürzt. Der Bericht zur Wirkung hat ganz klar bestätigt: Diese Finanzhilfen haben eine wichtige Funktion während der Phasen des Auf- oder Ausbaus einer Krippe oder eines Hortes.
Die geforderte Finanzplanung fördert die Nachhaltigkeit der geschaffenen Plätze. Die Finanzhilfen haben dazu geführt, dass sich Gemeinden und Betriebe vermehrt im Bereich der familienexternen Schul- und Betreuungsstrukturen engagieren. Es ist ein tatsächlich funktionierendes Programm, das viele Impulse gegeben hat. Mit diesen Finanzhilfen sind 13 400 Plätze geschaffen worden. Es wird in den Medien häufig negativ über diese Zahl berichtet. Wenn man aber sieht, dass damit ein Viertel aller Plätze zusätzlich geschaffen werden konnte, sieht man, dass das ein voller Erfolg ist.
Die SGK schlägt Ihnen vor, den Kredit in der zweiten Hälfte des Programms auf derselben Höhe zu belassen. So wird das Geld für die nächsten vier Jahre sicher reichen. Es wird ja nur ausgegeben, wenn es wirklich gebraucht wird. 60 Millionen Franken gemäss Bundesrat reichen nicht aus, 30 Millionen erst recht nicht, das ist einfach ein Trostpflaster. Wir haben in der Kommission abgeklärt, wie vorgegangen werden müsste, wenn das Geld knapp wird und nicht reicht. Wir haben ganz klar gesehen, dass in diesem Fall die Kantone, die bis anhin schon ziemlich stark von diesen Geldern profitieren konnten, kein Geld mehr erhalten würden; der Rest wäre für die Kantone reserviert, die bis dahin noch kaum profitiert haben. Das ist für uns eine unhaltbare Zuteilung. Wir unterstützen das Anliegen grundsätzlich, und es sollte deshalb auch für alle Kantone gleich funktionieren, aber das bedingt, dass wir hier die notwendigen Gelder sprechen.
Es ist davon auszugehen, dass in der zweiten Hälfte des Programms die Nachfrage nicht kleiner werden wird, sondern eher noch grösser. Wir wissen: Wenn sich die wirtschaftliche Lage zum Guten entwickelt, wird der vermehrte Einbezug der Frauen in den Beruf gefordert. Es ist heute glücklicherweise der Fall, dass die Wirtschaft angezogen hat.
Das Impulsprogramm ist bekannter geworden, das heisst, wir werden auch mehr Plätze brauchen, und was offensichtlich ist: Dieses Impulsprogramm hat dazu geführt, dass der politische Widerstand kleiner geworden ist. Ich habe vorher bereits gesagt: Das hier ist ein Impulsprogramm. Wir hatten schon ähnliche in anderen Bereichen, sei es beim Tourismus, bei Alternativenergien, beim Lehrstellenmarkt, zur Marktstützung bei Rindfleischüberschüssen oder, wie jetzt gerade, bei Verdiensteinbussen der Geflügelzüchter. Dort hat man aber immer eine Summe zur Verfügung gestellt, die ausgegeben werden muss. Bei diesem Impulsprogramm ist es anders: Wir geben nur so viel Geld aus, wie es dem tatsächlichen und nachgewiesenen Bedürfnis entspricht.
Die Minderheit der Kommission ist nach wie vor der Meinung, dass man dem Bund keine neuen Aufgaben zuschaufeln sollte, dass das hier eine Angelegenheit von Kantonen und Gemeinden sei, und sie will den Haushalt nicht mehr belasten als nötig. Aber die Kommission hat mit einem Stimmenverhältnis von 15 zu 8 entschieden, dass wir auf die Vorlage eintreten sollen.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.