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preparatory:AB 65826

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2006-06-07

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, trotz all der Ausführungen von Ruedi Noser, diese Motion abzulehnen. Für mich ist diese Motion nicht innovativ, wie der Motionär gesagt hat. Für mich enthält diese Motion einigen Zündstoff; man will dies jetzt einfach so schnell verabschieden.

Der erste Punkt der Motion ist gar nicht mehr nötig. Wir haben das bereits bei der KVG-Revision erledigt, wir haben dort die Versichertenkarte eingeführt. Ich hatte zwar auch da Vorbehalte, aber die Mehrheit hat aufgrund der Ausführungen des Bundesrates die Einführung dieser Versichertenkarte beschlossen. Diese hält die administrativen Daten einer Patientin oder eines Patienten fest. Aber in der Debatte über das KVG kam klar zum Ausdruck - sowohl in der SGK, die dieses Geschäft vorberaten hat, wie auch hier im Plenum -, dass man sich auf diese administrativen Daten beschränken will.

Was Herr Noser jetzt vorschlägt, ist ein Ausbau dieser Versichertenkarte zu einer Gesundheitskarte. Herr Noser sagt, wir würden von der EU gezwungen, eine solche Gesundheitskarte einzuführen. Dem ist natürlich bei weitem nicht so: Erstens kann uns die EU zu nichts zwingen; zweitens ist die Versichertenkarte, die wir im KVG eingeführt haben, europakompatibel. Wir haben dieses System zusammen mit der EU. Es ist also nicht so, dass die Karten von Schweizern, die sich in einem EU-Land aufhalten, nicht mehr mit dem dortigen Gesundheitssystem kompatibel wären.

Ruedi Noser will aber mit seiner Motion viel mehr. Er führt das in Punkt 2 aus, und er führt es vor allem in seiner Begründung aus. Er will eine elektronische Patientenkarte, auf der nicht nur administrative, sondern auch medizinische Daten gespeichert sind. Ruedi Nosers Ziel ist eine digitale Identität aller Schweizerinnen und Schweizer im Gesundheitsbereich. Das will ich eben nicht. Mit mir wollen das auch viele Vertreterinnen und Vertreter aus dem Gesundheitsbereich nicht; denn der Sinn einer solchen Karte wird gerade auch vonseiten der Ärzte und von weiteren Leuten im Gesundheitsbereich stark bestritten. Wie kann man mit einer solchen Gesundheitskarte beispielsweise noch das Arztgeheimnis garantieren? Und welches ist der Nutzen? Der ist eben nicht existent, auch wenn uns das Ruedi Noser als innovative Lösung verkaufen will.

Gehen wir davon aus, dass bei den Gesundheitsdaten, die auf diesen Karten gespeichert sind, jeder tausendste Eintrag einen Fehler beinhaltet, ist dies bei dieser Datenmenge nicht viel. Kann sich dann ein Arzt in seiner oder eine Ärztin in ihrer Diagnose darauf abstützen? Er oder sie geht immer ein Risiko ein, wenn er oder sie diese Daten braucht. Und damit eröffnen sich neue haftungsrechtliche Fragen. Man kann bei diesen Daten eben nicht davon ausgehen, dass sie zu 100 Prozent richtig sind.

Mit einer solchen Gesundheitskarte kann man höchstens wenige Mehrfachuntersuchungen vermeiden, und damit werden auch nicht so hohe Kosten eingespart, wie uns das Ruedi Noser weismachen will. Wenn wir rechnen, stellen wir fest, dass dieser Gesundheitspass sogar Kostenfolgen nach sich ziehen kann, denn heute werden in einer Arztpraxis allenfalls die administrativen Daten elektronisch erfasst und nicht die medizinischen. Wenn wir davon ausgehen, dass jede Konsultation die Eingabe der medizinischen Daten während zwei Minuten erfordern würde - was ja nicht so viel wäre -, dann hätten auch diese zwei Minuten einen enormen Kostenschub zur Folge. Alle medizinischen Daten müssten nach einer Konsultation eingegeben werden.

Datenschützerisch ist dieser Vorstoss sehr, sehr problematisch. Ich denke, dass alle, die gestern bereits bei der Diskussion um die AHV-Nummer ihre Bedenken geäussert haben, diesen Vorstoss auf keinen Fall annehmen dürfen. Auch der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte weist darauf hin, dass wir hier in einen sehr heiklen Bereich kommen: Patienten und Patientinnen hätten nicht mehr das Recht, selbst über ihre Daten zu bestimmen; man könnte sie zwingen, diese Daten den Versicherern zur Verfügung zu stellen. Datenschutz ist eine sensible Angelegenheit, das wurde gestern mehrmals betont. Ich bin davon überzeugt, dass wir uns, wenn dieser Vorstoss von Ruedi Noser angenommen wird, in einen sehr, sehr heiklen Bereich begeben, in den ich zumindest nicht will.