preparatory:AB 65999
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-06-12
Wortprotokoll
Wie der Präsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB), Jean-Pierre Roth, anlässlich der diesjährigen Generalversammlung der SNB ausführte, verfügt die Nationalbank über einen für die Führung ihrer Geld- und ihrer Währungspolitik angemessenen Bestand an Währungsreserven in Gold und in Devisen. Die Schweiz lässt sich hinsichtlich der Höhe ihrer Währungsreserven mit anderen kleinen, offenen Volkswirtschaften durchaus vergleichen. Gemessen an der Grösse und an der Bedeutung des Schweizer Finanzsystems sind die Währungsreserven unseres Landes sogar knapp dotiert. Es besteht daher kein Spielraum für eine weitere Reduktion der Währungsreserven beziehungsweise für weitere ausserordentliche Goldverkäufe der Nationalbank. Die Reservepolitik ist Sache der Nationalbank selber und nicht des Parlamentes. Im Nationalbankgesetz sind die Zuständigkeiten klar geregelt. "Die Nationalbank bildet Rückstellungen, die es erlauben, die Währungsreserven auf der geld- und währungspolitisch erforderlichen Höhe zu halten." Das schreibt das Nationalbankgesetz in Artikel 30 Absatz 1 so vor.
Über die Höhe der Rückstellungen entscheidet der Bankrat der Nationalbank. Das steht in Artikel 42 Absatz 2 Buchstabe d des Nationalbankgesetzes. Die Unabhängigkeit und damit eng verbunden die Glaubwürdigkeit der Nationalbank sind ihr eigentliches Kapital, sind das Kapital jeder Notenbank. Dieses darf nicht durch politische Einflussnahme geschmälert werden. Für den Schweizerfranken wäre es Gift, wenn der Eindruck entstünde, die Nationalbank müsse bei ihren Entscheiden auch noch Rücksicht auf verschiedenste Begehren nehmen.
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