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preparatory:AB 6632

Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-10-02

Wortprotokoll

Herr Bundesrat Villiger, wenn ich Stellungnahmen zu persönlichen Vorstössen lese, so ist das Kopfnicken sehr oft häufiger als das Kopfschütteln; das trifft auch bei dieser Motion zu. Nur teile ich dann die Folgerung aus Ihrer Argumentation mit grosser Regelmässigkeit nicht - so ist es auch diesmal. Von Ihrer Argumentationslinie her müssten Sie und der Gesamtbundesrat die Motion eigentlich entgegennehmen. Ich zitiere aus Ihrer Antwort:

1. "Trotz eines im August 1983 verabschiedeten kantonalen Mustergesetzes durch die Finanzdirektoren mit der Empfehlung, bei künftigen Gesetzesrevisionen die Grundsätze dieses Mustergesetzes zu berücksichtigen, weichen die kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuergesetze nach wie vor stark voneinander ab. Daher besteht offensichtlich Harmonisierungsbedarf."

2. "Erst wenn die Harmonisierung der kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuern misslingt oder für die Kantone das Substrat der Erbschafts- und Schenkungssteuern an Bedeutung verlieren sollte, erhält für den Bundesrat die Idee einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer Gewicht und politische Akzeptanz." Wenn das heute nicht der Fall ist!

3. "Der Bundesrat erachtet Erbschafts- und Schenkungssteuern als sinnvolle Steuern, erhöhen Schenkungen und Erbschaften doch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Empfängers." Hier bin ich sehr zufrieden mit der Antwort.

Jetzt habe ich noch zu einer anderen Antwort eine Frage; Sie haben geschrieben: "Für die Kantone resultierte aus ihren Erbschafts- und Schenkungssteuern im Jahr 1996 ein Steueraufkommen von rund 1,1 Milliarden Franken." Mehrere Kantone haben hier ihre Steuersituation in der Zwischenzeit leider geändert. Wissen Sie, wie das im letzten Jahr war? Wenn Sie die Zahlen heute nicht haben, dann wäre ich froh, wenn ich sie bei Gelegenheit hören könnte.

Das stärkste Argument in den Kantonen, welche die Erbschafts- und Schenkungssteuern ganz oder teilweise abschaffen wollen oder abgeschafft haben, ist jenes des Steuerwettbewerbs zwischen den Kantonen. Dieses Argument spielt bei einer eidgenössischen Steuer nicht mehr; das ist ihr Vorteil. Die von der Motionärin vorgeschlagene Verwendung der Einnahmen entlastet die Kantone, und zwar zweifach: Kinderrenten statt Kinderzulagen, der Rest geht an die Kantone. Dies sollte auch die Kantone in ihrem Anspruch auf diese Steuergelder befriedigen. Sagen Sie Ja zur vorliegenden Motion! Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist ein Thema. Immer wieder dazu Nein zu repetieren, führt uns nicht weiter.

Noch ein Wort zur Interpellation Schlüer 99.3323 "Bankkundengeheimnis und Steuerwettbewerb": Auf die Frage 3, ob es auch zwischen den Kantonen einen schädlichen Steuerwettbewerb gebe, antworten Sie, Herr Bundesrat, mit Nein. Wenn das hier nicht ein Beispiel dafür ist, dass dieser Steuerwettbewerb schädlich ist, weil laufend die Erbschafts- und Schenkungssteuern abgeschafft werden, dann weiss ich nicht mehr, was für ein anderes Wort man hier verwenden soll.