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preparatory:AB 66382

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-23

Wortprotokoll

Ich möchte noch eine Pendenz "erledigen", die uns der Ständerat auferlegt hat. Der Ständerat hat den Zweitrat gebeten, die Frage des Zollausschlussgebietes - z. B. Samnaun - zu regeln oder zumindest das Problem anzuschauen. Es stellt sich die Frage nach der Gültigkeit der bilateralen Abkommen I, insbesondere der Agrarabkommen, für die Zollausschlussgebiete. Diese haben nun zur Folge - das Beispiel wurde im Ständerat eingebracht -, dass Käse, der aus Österreich in die Schweiz importiert wird, mit einem tieferen Zolltarif belastet wird als Käse aus Samnaun.

Wir haben diese Frage in der Kommission diskutiert. Vonseiten der Verwaltung wurde festgehalten, dass diese unterschiedliche Behandlung tatsächlich zutrifft. Sie ist auf den Status als Zollausschlussgebiet zurückzuführen. Das hat halt Vor- und Nachteile, die man sich vergegenwärtigen muss. Das ist kein zolltechnisches, sondern ein wirtschaftspolitisches Problem. Wenn man das ändern wollte, müsste man wohl den Status ändern. Die Kommission hat diese Frage nicht weiterverfolgt, sondern ist stillschweigend den Ausführungen der Verwaltung gefolgt. Dies zu Absatz 1.

Zu Absatz 5 noch folgender Zusatz zu dem, was der Kommissionssprecher französischer Sprache gesagt hat, und zur Frage des Konfliktfalles: Für die Kommissionsmehrheit ist es klar, dass der Bundesrat erkannt hat, dass es eine gewichtige staatspolitische Frage ist. Deshalb wollte man die Regelung nicht einfach dem Departement überlassen, sondern wollte sie auf eine höhere politische Stufe heben.

Die Minderheit macht nun geltend, man müsse eine Lösung für den Konfliktfall vorgeben, nämlich die Grenzlinie. Auf die mathematischen Probleme der Begriffe hat Frau Fässler bereits hingewiesen; ihren Erläuterungen zu den Begriffen Raum, Fläche und Linie gibt es nichts beizufügen. Das könnte vielleicht im Erstrat nochmals zu klärenden Diskussionen Anlass geben. Nun zum Konfliktfall: Frau Fässler hat interpretiert, Herr Wandfluh sei mit der Minderheit der Meinung, dass im Konfliktfall die Kompetenzen bei den Kantonen liegen würden. Ich muss diese Interpretation sehr stark infrage stellen. Ich glaube, verfassungsrechtlich wäre diese Interpretation auch bei der Fassung der Minderheit nicht zulässig. Wir haben in der Verfassung ganz klare Bundeskompetenzen und damit Aufgaben, die vom Bund vollzogen werden müssen. Dazu braucht er, mangels eigenen Territoriums, auch die Kantonsgebiete. Wenn sich ein Kanton gegen den Vollzug von Bundesaufgaben wehren würde, käme wahrscheinlich die Regelung zum Zug, dass autoritativ vom Bund entschieden würde. Das wäre eine sehr unangenehme Situation. Die sachgerechte Lösung ist die des Ständerates, wonach man die Frage einvernehmlich regelt.

Ich bitte Sie vor allem aus staatspolitischen Überlegungen, der Kommissionsmehrheit zu folgen.