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preparatory:AB 66397

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-23

Wortprotokoll

Im Zweckartikel, Artikel 1, des neuen Zollgesetzes finden sich die drei konkurrierenden Anliegen, die geregelt werden sollen. Es geht um wirtschaftliche im Sinne von unternehmerischen Interessen, um fiskalische Interessen und auch um Interessen des Personals. Damit ist klar, dass es zwischen diesen Interessen Abwägungen vorzunehmen gilt. Das Gesetz löst diese Frage der Interessenabwägungen gut, und deshalb ist die SP-Fraktion für Eintreten.

Ein Wort zum Fiskalischen: Es geht hier immerhin um rund ein Drittel der Bundeseinnahmen. 2002 liefen rund 18 Milliarden Franken über die Zollverwaltung. Es gilt daher, bei der Zollbefreiung sehr genau hinzuschauen. Das Gesetz ist wie gesagt gut gelungen, aber wie meist steckt der Teufel im Detail. Genau darum geht es bei einer ganzen Reihe von Artikeln.

Die Auskünfte der Verwaltung in der Kommission haben an einigen Stellen nicht zur Klärung beitragen können. In der Botschaft steht: "Mit auffallender Sorgfalt und formaler Strenge behandelt es" - das Zollgesetz - "Verfahrensfragen und das Steuerrechtsverhältnis." Dieses Urteil bezieht sich auf das Zollgesetz von 1925. Der SP-Fraktion ist es ein Anliegen, dass wir nach unseren Beratungen das Gleiche auch über das neue Gesetz sagen können. Jetzt ist dies nach unserer Ansicht noch nicht der Fall. Begriffe sind unklar, Abgrenzungen ebenso. Dies gilt insbesondere bei den Artikeln 12 und 13 zum Veredelungsverkehr, aber auch bei Artikel 3 zum Zollraum, Artikel 43 zur Grenzzone, Artikel 66 beim Begriff "sensible Waren" und Artikel 106 beim Waffengebrauch.

Wenn hier vom Beschluss des Ständerates abweichende Mehrheits- und Minderheitsanträge bestehen, so sind diese Differenzen nicht aus einer generell anderen Haltung oder gar aus ideologischen Gründen entstanden; nein, es geht darum, dass die Formulierungen und Interpretationen im Zuge der Differenzbereinigung in den Kommissionen nochmals gründlich diskutiert und geklärt werden können.

Zum Personellen: Im Grenzwachtkorps gibt es einen massiven Unterbestand. Dieser kann nicht durch Festungswächter wettgemacht werden. Diese haben keine adäquate Ausbildung; das sieht man insbesondere, wenn man die Aufgaben gemäss Artikel 1 Buchstaben b, c oder d anschaut.

Bedenken in der Frage des Datenschutzes: Es gibt die Möglichkeit der elektronischen Verzollung, zum Beispiel bei der Anmeldung nach Artikel 28. Es besteht hier keine Gefahr, jedenfalls hat der Datenschutzbeauftragte keine Einwände geltend gemacht. Wir müssen also hier nichts weiter unternehmen.

Zu loben ist zum Schluss die geschlechtsneutrale Formulierung des Gesetzes. Damit es aber nicht bei der Sprache bleibt, bitte ich Sie dringend, bei der Frage des Abtastens und der körperlichen Durchsuchung von verdächtigen Personen auch die Praxis anzupassen und dafür zu sorgen, dass dies von Personen des gleichen Geschlechts gemacht wird. Also hier nicht nur die Rede wirken lassen, sondern auch die Taten.

Ich bitte Sie deshalb, auf das Gesetz einzutreten und bei der Diskussion der Artikel wirklich hinzuhören. Es geht praktisch nirgends um eine Links-rechts-Abgrenzung oder um einen ideologischen Streit, sondern es geht wirklich um Interpretationen, und da sind wir in der Kommission einfach an einigen Orten nicht schlau geworden. Wir würden Ihnen beliebt machen, Differenzen zum Ständerat zu schaffen, um diese Diskussionen nochmals gründlich führen zu können.